| Wo bleibt das Konzept? Wo der Rettungsschirm? |
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| Geschrieben von Jochen Köster | |
Den Aufstand proben wollte ich sicherlich nicht, als ich die BG-Position „jedwede Erhöhung abzulehnen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt“ vortrug. In der Vergangenheit haben wir mehr oder weniger schweren Herzens zugestimmt, weil wir (angeblich) keine andere Wahl hatten. Als Begründung für Erhöhungen dienten der Verwaltung bisweilen rechtliche Zwänge. Während andere Parteien häufig an Verantwortung und Vernunft appellierten.Das sind alles sicherlich gewichtige Gründe. Nur, was haben all die Erhöhungen der Stadt in den Jahren des Nothaushalts gebracht? Wir erhöhen, wo keiner ausweichen kann (Wasser, Grundsteuer …). Wir gefährden Strukturen, die unsere Stadt als Gemeinschaft erst ausmachen - nämlich z.B. unsere Vereine. Aber können alle diese Maßnahmen uns als Stadt eine positive Perspektive aufzeigen? Zeigen, wie wir aus dem Nothaushalt heraus kommen – oder gar den für 2019 berechneten Kollaps der städtischen Finanzen verhindern? Ein ganz klares Nein. Denn uns fehlen jährlich rund 10 Millionen Euro, die wir größtenteils nicht einmal zu verantworten haben. Wir müssen also nach neuen Wegen suchen. Oder was muss noch alles gestrichen oder erhöht werden, um 10 Millionen Euro jährliches Defizit und den bestehenden Schuldenberg in den Griff zu bekommen? Wie machen es denn die anderen? Der Bund baut eine Schuldenbremse ein. Das Land auch. Nur was bedeutet das? Bund und Land dürfen künftig keine neuen Schulden mehr machen. Aber es werden nach wie vor Gesetze beschlossen, deren finanziellen Folgen ja irgendwer bezahlen muss. Bleiben der ebenfalls verschuldete Kreis und die Stadt. Der Kreis hat sich vorsorglich attestieren lassen, dass er unterfinanziert ist. Also wer bleibt noch? Jeder einzelne Bürger. Denn der ist ganz am Ende dieser „Nahrungskette“. Und deshalb ist es egal, wer erhöht, wir zahlen immer. Aber auf kommunaler Ebene doch bitte nur für das, was wir bestellt haben. Rückendeckung gibt den Gemeinden dabei das Grundgesetz. Artikel 28 (Abs. 2) verankert das Recht der Kommunen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln. Zu den örtlichen Angelegenheiten gehören u.a. die Satzungsautonomie und das Recht zur eigenen Haushaltsführung. Also, Gemeinden, wehrt Euch! Mittlerweile kommen Banken und ganze Staaten unter Rettungsschirme. Eine Art Hilfe zur Selbsthilfe, um wieder eine Perspektive zu haben. Wo bleibt der Rettungsschirm für die Gemeinden? Wir brauchen ein Konzept zur Wiedergewinnung der kommunalen Finanzautonomie. Das fordert nicht nur Prof. Dr. Martin Junkernheinrich völlig zu Recht. Sein Konzept ist den Verwaltungen, den Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden in ganz NRW – aber auch der Regierung - bekannt. Es ist ein Konzept. Es ist ein möglicher neuer Weg mit dem Ziel des Schuldenabbaus und Haushaltsausgleichs. Es wird dabei auch Streichungen und Erhöhungen geben müssen. Vor allem die, die wir als Bürger der Stadt selbst zu verantworten haben. Bislang haben wir stets an den Symptomen herum gedoktort. Aber ist das ein Konzept? Geschweige denn ein zielführendes? Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster |
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Den Aufstand proben wollte ich sicherlich nicht, als ich die BG-Position „jedwede Erhöhung abzulehnen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt“ vortrug. In der Vergangenheit haben wir mehr oder weniger schweren Herzens zugestimmt, weil wir (angeblich) keine andere Wahl hatten. Als Begründung für Erhöhungen dienten der Verwaltung bisweilen rechtliche Zwänge. Während andere Parteien häufig an Verantwortung und Vernunft appellierten.