| Vor möglichen Verhandlungen: BG beantragt Auskunft zu Steinverträgen |
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| Geschrieben von Jochen Köster | |
Die Umgehungstraße B55n ist für die Stadt Warstein von zentraler Bedeutung. Allerdings ist die Steinindustrie bei vielen südlich des Piusbergs im Bereich der Trasse gelegen Flächen Eigentümerin oder Pächterin, auch von städtischen Grundstücken. Angesichts des komplexen Vertragswerks mit der Steinindustrie und den anstehenden Entscheidungen hat die BG-Fraktion einen Antrag auf Auskunft gestellt. Ohne diese Informationen sind Grundsatzenscheidungen oder neue Vertragsabschlüsse kaum sinnvoll.Die BG-Fraktion Warstein beantragt, der Rat beauftragt die Verwaltung: 1. mit der Erstellung einer Auflistung darüber, welche der von Steinindustrie gepachteten, städtischen Grundstücke a) regulär kündbar sind, b) einem möglichen Sonderkündigungsrecht z.B. bei Verstößen gegen Verträge unterliegen. Es gibt zu überprüfende Formulierungen in Verträgen, die ein solches Recht einzuräumen scheinen, c) auf denen nach Bergrecht abgebaut wird. Bereits vor Jahren stellte der BGH sinngemäß fest, dass der Abbau von Kalkstein nach Bergrecht (als „Marmor“) dann zweckwidrig ist, wenn dies gegen den Willen des Grundeigentümers erfolgt. Eine explizite Zustimmung/Ablehnung für den Abbau nach Bergrecht kann es seitens der Stadt nicht gegeben haben, denn alle Verträge sind älter als das BGH-Urteil. Wir erbitten die Auflistung unter Aufführung entsprechender Fristen sowie möglicher rechtlicher Konsequenzen (insbesondere Abbau nach Bergrecht und Sonderkündigungsrecht) 2. Aufstockung der Personalstunden für die Aufarbeitung des Vertragswerks, ggf. durch zusätzliches oder externes Personal. Begründung: Für den Bau der Umgehungstrasse B55n will die Stadt Warstein (auch auf Bitten von Straßen.NRW) Verhandlungen mit der Steinindustrie führen. Das verwundert, zumal bereits vertraglich festgelegt wurde, dass im Bereich der Trasse der Steinabbau bis Ende 2009 abgeschlossen sein muss. Gleichwohl ist es dringend erforderlich, die beantragten Überprüfungen mit in die Auswertung des komplexen Vertragswerkes aufzunehmen. Erst die Kenntnis der Gesamtsituation versetzt die Stadt in die Lage, entscheiden zu können. Und zwar darüber, ob überhaupt - und wenn ja welche - Verhandlungen mit der Steinindustrie sinnvoll sind. Im Gegensatz zur Steinindustrie kennt die Stadt Warstein ihre eigene Rechtsposition bislang eher vage. Deshalb findet seit geraumer eine „Inventur der Verträge“ (Aufbau Vertragsmanagement) statt. Neue Verträge würden deshalb die Situation wohl nur „verschlimmbessern“. Bereits am 20.9.2010 sowie am 31.01.2011 beantragte die BG den Aufbau eines Vertragsmanagements, unter anderem auch mit Überprüfung auf Sonderkündigungsrechte bei Steinflug oder unerlaubtem Abbau. Überraschend wurde uns seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass so etwas erst aufgebaut werden müsse und dies Zeit benötige. Jedweder zusätzlicher Überprüfungsauftrag während des Aufbaus würde zwangsläufig zu weiterer Verzögerung führen. Derzeit ist nur eine Person mit etwa einer halben Stelle mit der Aufarbeitung des Vertragswerks befasst. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und dennoch schnellstmöglich entscheidungsrelevante Informationen zu erhalten, ist eine vorübergehende Aufstockung zwingend erforderlich. Die Zeit drängt. Nicht nur wegen der B55n. Mit freundlichen Grüßen Für die BG-Fraktion Jochen Köster |
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Die Umgehungstraße B55n ist für die Stadt Warstein von zentraler Bedeutung. Allerdings ist die Steinindustrie bei vielen südlich des Piusbergs im Bereich der Trasse gelegen Flächen Eigentümerin oder Pächterin, auch von städtischen Grundstücken. Angesichts des komplexen Vertragswerks mit der Steinindustrie und den anstehenden Entscheidungen hat die BG-Fraktion einen Antrag auf Auskunft gestellt. Ohne diese Informationen sind Grundsatzenscheidungen oder neue Vertragsabschlüsse kaum sinnvoll.