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Steinflug: Es reicht, statt Samthandschuhen nun härtere Bandagen PDF Drucken
Geschrieben von Andreas Kückmann   
Andreas KückmannEs reicht! Und zwar endgültig.

Nach dem erneuten Fall von Steinbruch-Terror ist es für uns Warsteiner an der höchsten Zeit die Samthandschuhe auszuziehen und härtere Bandagen anzulegen.
 
Es ist nicht mehr nur mit markigen Worten unseres Bürgermeisters und empörten Leserbriefen in der Zeitung getan (dafür haben Brühne & Co. nur ein mitleidiges Lächeln übrig). Nein, es müssen nun Maßnahmen ergriffen werden, die der Steinbruchindustrie und deren Lobbyisten richtig weh tun. Und diese Maßnahmen gibt es tatsächlich, sie müssten nur mal ernsthaft angewandt werden.

Als Erstes wäre da der

§ 35 Gewerbeordnung (GewO) (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit)
Im Absatz (1) heißt es hier auszugsweise:
(1)    Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.

In juristischen Abhandlungen findet man hierzu im Internet z.B. folgende Erläuterungen:
•    Die Gewerbeerlaubnis wird widerrufen beziehungsweise die Ausübung des Gewerbes untersagt, wenn der Gewerbetreibende in Hinblick auf das ausgeübte Gewerbe unzuverlässig und eine Besserung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.

Ein Gewerbetreibender gilt beispielsweise als unzuverlässig, wenn
•    Verfahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gegen ihn eingeleitet wurden, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen,
•    die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.

Ich denke, jeder halbwegs pfiffige Jurist kann den § 35 GewO auf die Firma Brühne anwenden, auch wenn Brühne sich nicht selber die Finger schmutzig machen wollte und daher ein Subunternehmen mit den Sprengarbeiten beauftragt hat.

Als Zweites gilt es die Arbeit der zuständigen Behörde beim Kreis Soest entsprechend zu würdigen. Wenn der beim Kreis für Emmissionsschutz zuständige Abteilungsleiter Michael Joswig (in vorauseilendem Gehorsam?)  ohne eigen erworbene Kenntnisse erklärt „Was die Sicherheit betrifft, ist alles korrekt gelaufen.“ , so sollte schleunigst im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde geklärt werden, wessen Interessen hier eigentlich vertreten werden. Die der Warsteiner Bürger sicherlich nicht!

Als Drittes sollten die Abnehmer des Warsteiner Kalksteins über die ungeheuerlichen Vorfälle bei der Steingewinnung und der ggf. getroffenen Gegenmaßnahmen der Warsteiner umfänglich informiert werden. Vielleicht überdenkt der ein oder andere Großkunde von Brühne & Co. zur Abwehr von Imageschäden und zur Sicherung der Rohstofflieferungen ( siehe oben §35 GewO )  die Geschäftsbeziehungen zu Brühne & Co.
Dies könnte evtl. das natürliche Ende des Steinbruch-Terrors bedeuten.

Die Warsteiner Bevölkerung erwartet von der Verwaltung, dass diese oder ähnliche Maßnahmen ergriffen werden. Und zwar jetzt und nicht erst wenn es zu spät ist.

Andreas Kückmann
Sachkundiger Bürger
 
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