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Steinabbau: Konkrete Anträge statt vordergründiger Forderungen PDF Drucken
Geschrieben von Jochen Köster   
Jochen KösterDie Linken waren also die ersten, die die Beendigung des Steinabbaus in Warstein forderten. Und Klaus-Peter Weber (SPD) rettet die Stadt Warstein mit einer Bauleitplanung. Stimmt das denn so?

Die Forderung der Linken besteht in der Tat seit längerem. Aber warum fordert die Linke nur, warum stellt sie – bis auf sehr wenige gemeinsame Anträge u.a. mit der BG – keine konkreten Anträge an den Rat?
 
Vielleicht weil zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzung gegeben sein müssen? Man kann nicht einfach gültige Verträge kündigen, ohne dass es Gründe dafür gibt. Deshalb hat die BG bei Verstößen der Steinindustrie beantragt: Nutzung von Sonderkündigungsrechten städtischer Pachtflächen sowie Prüfung der Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit  bzw. Kündigung der Betriebserlaubnis.

Ohne Verstöße bliebe nur eine Einigung mit den Betreibern, z.B. ein Herauskaufen aus gültigen Verträgen. So ähnlich wäre auch das Ergebnis der von Klaus-Peter Weber (vordergründig?) geforderten Bauleitplanung. Nicht nur, dass das Aufstellen des Planes Unsummen verschlingen würde, auch hier wäre eine gütliche Einigung mit der Steinindustrie vonnöten.

Vereinfacht ausgedrückt beträfe die Bauleitplanung Flächen, die bereits von der Steinindustrie genutzt werden. Wenn Teile davon nun überplant würden, entfiele die vertraglich zugesagte Nutzung. Wie könnte denn dann eine Einigung aussehen? Die Steinindustrie braucht Steine! Die Stadt Warstein müsste dann den Abbau auf Ersatzflächen anbieten. In Ermangelung derer droht dann irgendwann eine Einigung auf Abbau in der Tiefe. Das wird Klaus-Peter Weber (SPD) wohl auch nicht wollen.

Also keine Hoffnung für Warstein? Doch! Wir müssen der Steinindustrie klare Grenzen aufzeigen und unsere Rechte einklagen. Verstöße müssen zur Anzeige gebracht werden. Sowohl seitens der Stadt als auch von jedem betroffenen Bürger. Zum einen, damit Staatsanwaltschaft und Überwachungsbehörden sehen, dass Steinflüge, Wassertrübungen, nicht abgesicherte Sprengungen, illegale Sprengungen in Fläche und Tiefe keine Einzel- oder Zufälle sind. Zum anderen ermöglichen erst erwiesene Straftaten Sonderkündigungsrechte, die Gewerbeuntersagung oder gar den Entzug der Betriebserlaubnis. Nicht zuletzt darf es keine Neuverpachtung oder Pachtverlängerungen städtischer Grundstücke geben.

Verkürzt sind das Forderungen der BG, die bereits in konkreten Anträgen an den Rat gestellt wurden. Zugegeben, damit ist ein Ende des Steinabbaus nicht sofort möglich. Aber immerhin deutlich schneller als erst in 30-40 Jahren wie Bürgermeister Manfred Gödde bislang glaubte und Erwin Koch (SPD-Fraktionsvorsitzender) noch unmittelbar vor dem Steinflug im Januar behauptete.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Köster


 
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