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Regionalplan: Einzelfallentscheidungen gefährden Zukunft Warsteins PDF Drucken
Geschrieben von Jochen Köster   
Jochen KösterEntsetzen herrschte gestern Abend in der BG-Fraktion, als sie erfuhr, dass das ursprüngliche Ziel "Wasser vor Steinen" (Ziel 29 Absatz 3 des Regionalplans) aufgeweicht werden soll. Offensichtlich war die Lobbyarbeit der Steinindustrie, hier insbesondere die des Franz-Bernd Köster, erfolgreich. Statt sich selbst der Verantwortung zu stellen und eine konkrete, grundsätzliche Regelung zu schaffen, delegiert die Bezirksregierung an untergeordnete Behörden weiter. So soll etwa die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest einzelfallbezogen entscheiden, wann der Grundsatz "Wasser vor Steinen" gilt.
 
Angesichts des Flickenteppichs von Parzellen und Abbaugebieten ist damit unser Trinkwasser auch im neuen Regionalplan genauso gefährdet wie bisher. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch das Aus für jedwede Ortsumgehung und somit jeglicher Stadtentwicklung auf Generationensicht hinaus. Denn alle denkbaren und angeplanten Trassen führen durch heutiges Steinbruchgebiet. Dank der durch sie eingeführten Einzelfallentscheidung kann die Steinindustrie die Flächen jahrzehntelang blockieren und damit die Stadt regelrecht erpressen. Denn es ist kaum anzunehmen, dass irgendwer durch einen bestehenden Steinbruch eine Bundesstraße bauen würde.
 
Das ist das traurige Fazit, welches die BG nach der Vorstellung des Regionalplan-Entwurfs und der Diskussion mit diversen Fachleuten ziehen muss.

Uns wundert, dass die Ratsfraktionen von CDU und SPD sich bislang nicht zu diesem brisanten Thema geäußert haben. Wurde doch ein Teil von ihnen und ihren stimmberechtigten Regionalräten nebst Kreistagsmitgliedern schon vor einiger Zeit von denselben Experten über die Auswirkungen des neuen Entwurfs für Warstein informiert. Völlig unerklärlich ist auch, wie der Regierungspräsident vor nicht allzu langer Zeit in Warstein "klare Kante" für "Wasser vor Steinen" versprach und heute einen solch schwammigen Entwurf zur Abstimmung vorlegen kann.
 
"Wasser vor Steinen" gehört als konkretisiertes Ziel in den Regionalplan. Rechtsunverbindliche Empfehlungen und Absichten der Bezirksregierung bringen unserer Stadt Warstein nichts. Im Gegenteil, sie sind so etwas wie ein auf Jahrzehnte hinaus gültiger Freibrief für die Steinindustrie. Ein solcher Beschluss würde die zukünftige Entwicklung unserer ganzen Stadt und deren Trinkwasserversorgung ohne Not privaten Interessen opfern.
 
Von unserem Rat und dem Kreistag wünschen wir uns, unseren Dringlichkeitsantrag zu unterstützen und ihre Regionalräte für unsere Probleme zu sensibilisieren.
 
Die Mitglieder des entscheidenden Regionalrats bitten wir: Stimmen Sie für die Zukunft der Stadt Warstein.
 
Den Regierungspräsidenten fordert die BG fordert auf, endlich seinen markigen Worten Taten folgen zu lassen und seine Behörde in die Verantwortung zu nehmen.
 
Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen und wegen des kurz bevorstehenden Beschlusses zum Regionalplan, stellt die Ratsfraktion der BG daher nachfolgenden Dringlichkeitsantrag an den Rat der Stadt Warstein.

Für die BG-Fraktion
Jochen Köster



Dringlichkeitsantrag der BG Warstein zum Regionalplan Ziel 29 Abs. 3

Der Rat der Stadt Warstein beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, sich umgehend und nachdrücklich für die Interessen der Stadt Warstein bei der Regionalplanung, insbesondere Ziel 29 Absatz 3 des Regionalplans, einzusetzen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Beratungsfolge des Regionalplans. Die Planungskommission tagt am 24. November, der Regionalrat will den Regionalplan voraussichtlich am 08. Dezember beschließen.

Aus unserer Sicht ist es unbedingt und zeitnah erforderlich, die Mitglieder des Regionalrats und der Regionalrat-Planungskommission persönlich über unseren Standpunkt und die Konsequenzen für unsere Stadt zu unterrichten (siehe Anschreiben/Resolution zu unserem Antrag).

Zusätzlich informiert werden sollten die Räte der ebenfalls durch Steinabbau betroffenen Städte wie Rüthen, Geseke, Erwitte und die Mitglieder des Kreistages in Soest.

Zudem soll der Regierungspräsident an sein Versprechen in Warstein erinnert werden, als er "klare Kante" zeigen wollte, wenn es um den Schutz des Wassers geht.

Dies könnte mittels einer Resolution / eines persönlichen Schreibens mit folgendem Inhalt an obigen Adressatenkreis geschehen (siehe Anhang).

Anlagen:      

Anschreiben / Resolution       
Regionalplanentwurf Ziel 29 vom 6.10.2011



Anschreiben / Resolution


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Erörterung des Regionalplanentwurfs konnte kein Einvernehmen mit den Beteiligten auf weitergehende Konkretisierung des Ziels 29(3) erreicht werden. Die Bezirksregierung hat als Kompromiss lediglich die Erläuterungen zum Ziel nicht aber das Ziel selbst weiter bearbeitet.
Der nun von der Bezirksregierung vorgelegte Entwurf berücksichtigt dabei die Interessen der Stadt Warstein in keiner Weise. Von "klarer Kante" kann keine Rede sein. Stattdessen wird in den Erläuterungen zum Ziel 29(3) ein fauler Kompromiss gesucht.

Dabei kann die Bezirksregierung selbst mit "klarer Kante" entscheiden: Bei der Aufstellung der Raumordungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange, soweit sie auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind, gegeneinander und untereinander abzuwägen; bei der Festlegung von Zielen der Raumordnung ist abschließend abzuwägen (§7 Abs.2 ROG).

Die Bezirksregierung kennt die Risiken der im Warsteiner Raum überlagerten Bereiche von Grundwasserschutz und oberirdischer Gewinnung von Bodenschätzen genau. So „ist insbesondere bei den Kalksteinvorkommen (z.B. Warstein-Rüthener Raum (…)) aufgrund ihrer geologischen Struktur (…) der Rohstoffabbau grundsätzlich mit sehr hohen Risiken verbunden“.

Sie folgert richtigerweise daraus, dass in solchen Überlagerungsgebieten es erforderlich ist, dass eine Rangfolge der Vorranggebiete festgelegt werden muss. „Dies erfolgt durch Ziel 29(3). Da die öffentliche Wasserversorgung (…) vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, muss in solchen Fällen die Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor dem Abbau von Bodenschätzen haben.“

Die Bezirksregierung hat also die besondere Warsteiner Problematik erkannt. Konsequent wäre es nun, genau diese Abwägung zugunsten des Trinkwassers im Ziel 29 (3) konkretisierend festzuschreiben.
 
Stattdessen werden die Bedenken in den nicht rechtsverbindlichen Erläuterungen zum eigentlichen Ziel als bloße Meinung eingebracht. Noch schlimmer,  ob der Vorrang der Wassergewinnung vor dem Rohstoffabbau gewahrt bleibt, soll einzelfallbezogen im Rahmen der fachgesetzlichen Genehmigungsverfahren durch untergeordnete Behörden getroffen werden. Die Verantwortung wird letztlich einfach delegiert. Wo bleibt da die angekündigte „klare Kante“ des Regierungspräsidenten?

Die Vermutung liegt nahe, dass die Änderung des ursprünglichen Entwurfs offensichtlich der erfolgreichen Lobbyarbeit der Steinbruchindustrie geschuldet ist.
 
Deshalb fordert die Stadt Warstein statt schwammiger, nicht rechtsverbindlicher Erläuterungen eine Konkretisierung des Ziels 29(3) selbst, und zwar wie folgt:

Bei der Überlagerung von Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz und Bereichen für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen hat die Wassergewinnung stets Vorrang vor dem Abbau von Bodenschätzen. (wie bisher)

Dabei ist sicherzustellen, dass der Grundwasserkörper weder qualitativ noch quantitativ beeinträchtigt wird. Bei den Kalksteinvorkommen, beispielsweise im Warstein-Rüthener Raum, sind aufgrund der geologischen Struktur Abgrabungen, die eine Absenkung des Grundwasserspiegels oder einer Freilegung des Grundwasserkörpers bewirken, nicht zulässig (neu hinzu gekommen).

Eine derartig konkrete Formulierung ist für die Zukunft der Stadt Warstein unabdingbar. Deshalb soll auf Erläuterungen, die dieses konkrete Ziel letztlich nur aufweichen, ganz verzichtet werden.

Für die Stadt Warstein geht es primär um den Schutz des Trinkwassers. Aber nicht nur. Aufgrund der Lage Warsteins führen alle denkbaren und bereits angeplanten Trassenführungen einer Ortsumgehung B55n durch Steinbruchgelände. Und diese Flächen wären auf Jahrzehnte durch eben diese von der Steinindustrie geforderten Einzelfallentscheidungen blockierbar. Damit wäre zwangsläufig die gesamte Stadtentwicklung (z.B. Innenstadt) auf Generationensicht behindert - wenn nicht sogar ganz unmöglich.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Stimme die Zukunft der Stadt Warstein.



Regionalplanentwurf TA Dortmund
Stand:06.10.11
1 Quelle: Schreiben der Verfahrensführerin Frau Krusat, BR-Arnsberg an BUND vom 06.10.11

3.4.4.4 Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz Ziel 29

(1)    Die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind vor allen Beeinträchtigungen zu schützen, die eine Wassergewinnung gefährden oder die Wasserbeschaffenheit beeinträchtigen können. Deshalb sind in diesen Bereichen insbesondere
•    raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die großflächige Versiegelungen zur Folge haben,
•    die Errichtung von wassergefährdenden Anlagen oder Fernleitungen und
•    die Errichtung von Abfallentsorgungsanlagen nicht zulässig.

(2)    Bei der Überlagerung von Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz und Siedlungsbereichen sind durch die Bauleitplanung und die Fachplanungen verbindliche Regelungen zu treffen, um Wassergefährdungen auszuschließen.

(3)    Bei der Überlagerung von Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz und Bereichen für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen hat die Wassergewinnung stets Vorrang vor dem Abbau von Bodenschätzen.

(4)    Im Bereich des Kalkmergelvorkommens am Haarstrang und auf der Paderborner Hochfläche, der  Massenkalkvorkommen um Brilon und Warstein sowie im Gebiet der Zechsteinkalke und des Buntsandsteins im
südöstlichen Stadtgebiet um Marsberg (Grundwassergefährdungsgebiete des LEP NRW) ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in besonderem Maße der Schutz des Grundwassers vor
Verunreinigungen sicherzustellen.

(5)    Die Ruhr (ab Olsberg), die Lippe und der Boker Kanal (bis Lippstadt) sind zur Sicherung der örtlichen und überörtlichen Wasserversorgung durch geeignete Beschränkungen in der Uferzone zu schützen.

Erläuterung:

Die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz haben die Aufgabe, die öffentliche Wasserversorgung regionalplanerisch zu sichern.

Die zeichnerische Darstellung enthält als Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz
•    die Wasserschutzgebiete aller größeren Wassergewinnungsanlagen (bis einschl. der WSZ III bzw. IIIa) und
•    die Einzugsgebiete der vorhandenen und geplanten Trinkwassertalsperren.
 
Im Plangebiet kommt es zu Überlagerungen von Siedlungsbereichen und Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz, wenn Wasserschutzzonen III bzw. lIla bis in bestehende Siedlungsflächen hineinreichen. In der Regel lässt aber die konkrete Ausgestaltung der Ge-und Verbote in den Wasserschutzgebietsverordnungen für die Wasserschutzzonen III bzw. lIla die Errichtung von baulichen Anlagen zu. Die Überlagerung beider Raumkategorien bzw. Raumfunktionen ruft deshalb keinen generellen Raumnutzungskonflikt hervor. Allerdings muss durch die nachfolgenden Planungen (Bauleitplanung, Fachplanungen) sichergestellt werden, dass Wassergefährdungen in solchen Überlagerungsbereichen ausgeschlossen werden.

In einigen Fällen überlagern sich im Plangebiet Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz und Bereiche für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Lippstadt, Warstein-Rüthener Raum, Erwitte). Bei beiden Bereichen handelt es sich um Vorranggebiete im Sinne von § 8 Abs. 7 ROG. In solchen Bereichen können sich deshalb Konflikte zwischen der Wassergewinnung und dem Abbau von Bodenschätzen ergeben. Es ist deshalb erforderlich, dass für solche Überlagerungsfälle eine Rangfolge der Vorranggebiete festgelegt wird. Dies erfolgt durch Ziel 29 Abs. 3. Da die öffentliche Wasserversorgung gem. § 50 Abs. 2 WHG vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, muss in solchen Fällen die Trinkwassergewinnung stets Vorrang vor dem Abbau von Bodenschätzen haben.

Die Entscheidung, ob der Vorrang der Wassergewinnung vor dem Rohstoffabbau gewahrt bleibt, ist einzelfallbezogen im Rahmen der fachgesetzlichen Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Genehmigungsbehörden zu treffen. Hierfür sind umfangreiche und detaillierte Prüfungen durchzuführen und darauf aufbauend Regelungen festzulegen, die nicht mehr dem rahmensetzenden Charakter der Regionalplanung entsprechen.

Während bei Kies- und Sandvorkommen (z.B. Lippstadt) der Rohstoffabbau im Grundwasserbereich mit der Wassergewinnung im Einzelfall vereinbar sein kann, ist insbesondere bei den Kalksteinvorkommen (z.B. Warstein-Rüthener Raum, Erwitte) aufgrund ihrer geologischen Struktur (Kluft- bzw. Karstgrundwasserleiter) der Rohstoffabbau grundsätzlich mit sehr hohen Risiken für die Wassergewinnung verbunden.

Dies bedeutet, dass der Rohstoffabbau nur bis zu einer solchen Abgrabungstiefe zugelassen werden darf, bei der die Gefährdung der Trinkwassergewinnung ausgeschlossen ist. Dabei ist im Falle von Kalksteinlagerstätten nach Ansicht der Bezirksregierung davon auszugehen, dass eine Gefährdung der Trinkwassergewinnung umso wahrscheinlicher wird, je mehr sich der Rohstoffabbau dem ständig Grundwasser führenden Bereich nähert. Im ständig Grundwasser führenden Bereich von Kalksteinlagerstätten wird innerhalb von Wasserschutzgebieten, dies hat die Bezirksregierung in der Vergangenheit mehrfach deutlich herausgestellt, der Rohstoffabbau ihrer Ansicht nach stets unzulässig sein.


Der LEP NRW enthält in seinen zeichnerischen Darstellungen Grundwassergefährdungsgebiete. Diese Gebiete sind wegen ihrer geologischen Struktur in besonderer Weise zu schützen. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb dieser Gebiete sind deshalb diese besonderen Umstände ihrer Bedeutung entsprechend zu beachten.

Die Ruhr (ab Olsberg), die Lippe und der Boker Kanal (bis Lippstadt) sind im LEP NRW als Gewässer mit „Uferzonen und Talauen, die für die öffentliche Wasserversorgung herangezogen werden oder sich dafür eignen", dargestellt. Gemäß Ziel B.lll.4.22 LEP NRW sind sie zu erhalten und zu entwickeln.



 
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