| Kündigung Pachtvertrag: Nutzungsrechte wichtig für Trinkwasserschutz |
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| Geschrieben von Jochen Köster | |
Erste Stimmen behaupten, die BG wolle in Warstein nichts ändern, weil sie auf Altbewährtes wie ihren Bürgermeister Manfred Gödde setze. Auch sei das Wahlkampfmotto dasselbe, wie vor fünf Jahren. Na und? Wir bleiben wie wir sind. Wir stehen für ehrliche, kompetente und bürgernahe Politik. Deshalb stellt die BG – ergänzend zur Forderung der Trinkwasserinitiative – folgenden Antrag:Die Stadt Warstein kündigt den Pachtvertrag für die Parzelle 10 im Steinbruch Morgensonne/Kupferkuhle schnellstmöglich mit kürzester Frist. Dem Pächter wird nach Kündigung ein zweijähriges Überfahrtsrecht auf der dort bestehenden Abfuhrstraße eingeräumt. Zum Schutz des Trinkwassers wird der restliche Bereich der Parzelle bis zum Pachtende wie rechtlich vorgeschrieben mit einer 2 Meter dicken Deckschicht versehen. Dieser Antrag muss eigentlich nicht näher begründet werden, denn auf der 16.970 m² großen, städtischen Parzelle ist die zulässige und zugleich auch genehmigte Abbautiefe von 333 Metern fast überall erreicht. In Teilbereichen wurde diese sogar unterschritten und Grundwasser trat zu Tage. Die Steinindustrie hat diese Fläche und den Stein darauf vor Jahren für „kleines Geld“ gekauft. Offensichtlich gezielt wurden einige Kleinstflächen stehen gelassen. Das bringt dem Pächter zwei Vorteile: Erstens verhindern diese nur wenige Meter hohen Felsinseln das Auslaufen des Pachtvertrages. Zweitens spart es dem Pächter viel Geld, da die das Trinkwasser schützende Deckschicht erst nach Abbau bzw. Pachtende aufgebracht werden muss. Mitten durch die Parzelle führt eine eigentlich sinnvolle Steinabfuhrstraße. Die LKW sparen sich so Umwege durch die Feldflur und wirbeln nicht noch mehr Staub auf als nötig. Trotzdem sollte auch hier eine Nutzungsfrist gesetzt werden. Denn die Trasse verhindert die komplette Sicherung der städtischen Parzelle. Für die Steinindustrie dürfte die Frist kein Problem sein, sie baut ohnehin schon an einer neuen Abfuhrstrecke. Damit an dieser Stelle der Pachtvertrag und die Trinkwassergefährdung nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bestehen, muss dem Pächter die kürzest mögliche Frist für den Abbau der Felsinseln und das Aufbringen der schützenden Deckschicht gesetzt werden. Die Stadt muss schnellstmöglich ihr Nutzungsrecht wieder erlangen. Das ist ausgesprochen wichtig, weil die Nachbarparzellen besonders geeignet erscheinen, um dort künftig weiter in der Tiefe abzubauen. Wir sind bei solchen schwierigen Sachverhalten froh, Bürgermeister Manfred Gödde zu haben. Er mauert nicht und lässt auch solche Anträge nicht unter den Tisch fallen. Ob das bei einem Bürgermeister-kandidaten aus dem Dunstkreis der Steinindustrie auch so wäre? Darum: Keine Experimente. Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster für die BG-Fraktion |
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Erste Stimmen behaupten, die BG wolle in Warstein nichts ändern, weil sie auf Altbewährtes wie ihren Bürgermeister Manfred Gödde setze. Auch sei das Wahlkampfmotto dasselbe, wie vor fünf Jahren. Na und? Wir bleiben wie wir sind. Wir stehen für ehrliche, kompetente und bürgernahe Politik. Deshalb stellt die BG – ergänzend zur Forderung der Trinkwasserinitiative – folgenden Antrag: