| Kündigung Brühne-Pachtverträge: dringender Klärungsbedarf |
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| Geschrieben von Jochen Köster | |
Die BG-Fraktion stellt einen Ratsantrag auf Überprüfung des Widerrufs der Eigentümereinverständniserklärung, da hier nach der Umweltausschusssitzung des Kreises Soest am 25. Mai dringender Klärungsbedarf besteht:Der Rat der Stadt Warstein beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, inwieweit der Widerruf der Eigentümereinverständniserklärung bei den kürzlich rechtskonform gekündigten Pachtverträgen mit der Firma Brühne (Parzelle 10 etc.) Nachteile für die Stadt Warstein bringen könnte. Gibt es keine, wird die Verwaltung beauftragt, die Eigentümereinverständniserklärung zu widerrufen. Begründung: Nach bisheriger Kenntnis ist ein gesonderter Widerruf zusätzlich zur Kündigung nicht erforderlich. Aber auf Grund der Aussagen des Leiters der Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz beim Kreis Soest, Michael Joswig, im Kreisumweltausschuss am 24. Mai in Belecke besteht dringender Klärungsbedarf. Laut Joswig führt der fehlende Widerruf dazu, dass der Kreis der Firma Brühne - trotz Kündigung durch die Stadt - das Sprengen auf diesen städtischen Flächen nicht untersagen dürfe. Ansonsten könne Brühne den Kreis verklagen. Die BG-Fraktion ist der Auffassung: Es darf nicht sein, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen zweier Behörden (Stadt und Kreis) zu einem rechtsleeren Raum führen, der zum Nachteil der Bevölkerung genutzt werden könnte. Für die BG-Fraktion Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster |
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Die BG-Fraktion stellt einen Ratsantrag auf Überprüfung des Widerrufs der Eigentümereinverständniserklärung, da hier nach der Umweltausschusssitzung des Kreises Soest am 25. Mai dringender Klärungsbedarf besteht: