| Konsequenzen aus sonntäglichen Steintransporten: BG-Antrag auf mehr Mitbestimmung |
|
|
| Geschrieben von Jochen Köster | |
So gerne wir als BG den sonntäglichen Steintransport auf dem städtischen Gleis zwischen Bahnhof und Verladestation Köster unterbinden würden, es ist kurzfristig aufgrund des bestehen Nutzungsvertrages nicht möglich. So die schnelle Auskunft des Leiters der Stadtwerke, Dr. Büscher, auf Anfrage der BG (siehe letzten Bericht).Besonders ärgerlich ist dabei, dass sich der Vertrag erst vor kurzem um weitere 5 Jahre verlängert hat. Und genau da offenbart sich auch das Dilemma, in welchem die Lokalpolitik steckt: Wer von den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern kennt alle Verträge oder deren Laufzeiten? Wie auch? Wir sind alle nur ehrenamtlich und somit nebenberuflich aktiv. Gleichwohl tragen wir die Verantwortung. Um dieser künftig besser gerecht werden zu können - und auch als Lehre aus dem Industriegleisvertrag - beantragt die BG: Alle Verträge, die vom Rat beschlossen wurden, müssen dem Rat rechtzeitig von der Verwaltung wieder zur Abstimmung über Verlängerung, Änderung oder Beendigung vorgelegt werden. Das hätte den Vorteil, dass aktuelle Entwicklungen in die Verträge einfließen können. Wer hat 1984, als der Gleisvertrag geschlossen wurde, an Feinstaub oder Steinabbau im Grundwasser gedacht? Vielleicht die Steinindustrie. Die plant nicht in Jahren, sondern in Generationen. Was mag da alles noch auf uns zukommen? Hätten wir jetzt schon die von der BG beantragte Wiedervorlage von Verträgen gehabt, hätten entsprechende Änderungen in den Vertrag zur Nutzung des städtischen Industriegleises eingebaut werden können. So z.B. die BG-Forderung nach sonntäglichen Verboten von Steintransporten oder Erteilung einer Fahrerlaubnis nur mit geschlossenen Waggons. Der Rat hätte auch darüber beschließen können, ob knapp 100.000 Euro jährlich an „Wegemaut“ für das Industriegleis genug sind. Vielleicht würde die Steinindustrie bei zusätzlichen Forderungen vermehrt über LKW und Straße abtransportieren lassen. Aber das könnte wiederum die Dringlichkeit einer Steinentlastungsstraße erhöhen. Wie auch immer, der Rat hätte als Vertretung der Bürger mitbestimmen können und säße nicht mit gebundenen Händen da. Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster Antrag an den Rat der Stadt Warstein auf rechtzeitige Wiedervorlage von Verträgen, deren Verlängerung, Änderung oder Beendigung ansteht Die Bürgergemeinschaft Warstein (BG) beantragt: Alle Verträge, die vom Rat beschlossen wurden, müssen dem Rat rechtzeitig von der Verwaltung wieder zur Abstimmung über Verlängerung, Änderung oder Beendigung vorgelegt werden. Begründung: Ratsmitglieder und sachkundige Bürger sind nur ehrenamtlich und somit nebenberuflich aktiv. Es ist daher kaum möglich, alle Verträge und deren Laufzeiten zu kennen. Gleichwohl liegt die Verantwortung bei den Ratsmitgliedern. Wenn sich Verträge automatisch verlängern und der Rat nichts davon erfährt, verliert der Rat als Vertretung der Bürger letztlich sein Mitspracherecht. Zeitgemäße oder dem jeweiligen politischen Willen entsprechende Anforderungen an die Vertragsgestaltung können so nie berücksichtigt werden. Selbstverständlich dienen Verträge auch der langfristigen Planungssicherheit. Gleichwohl darf es nicht sein, dass sich altes Recht – auch Unrecht – automatisch selbst verlängert. Wie wichtig die Wiedervorlage ist, hat sich z.B. auch bei den Nutzungsverträgen zum Industriegleis gezeigt. Hier hat sich ein fünfjähriger Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre verlängert, weil diese Verlängerung zu alten Konditionen in Unkenntnis des Rates nicht einmal ansatzweise diskutiert wurde. Um der Verantwortung als Rat besser gerecht zu werden, möge der Rat obigem Antrag zustimmen. Für die BG Warstein Jochen Köster |
| < zurück | weiter > |
|---|




So gerne wir als BG den sonntäglichen Steintransport auf dem städtischen Gleis zwischen Bahnhof und Verladestation Köster unterbinden würden, es ist kurzfristig aufgrund des bestehen Nutzungsvertrages nicht möglich. So die schnelle Auskunft des Leiters der Stadtwerke, Dr. Büscher, auf Anfrage der BG (siehe letzten Bericht).