Menu Content/Inhalt
Startseite arrow BG-Standpunkte arrow Keine Steinabbau-Ängste schüren: Bürger haben Recht auf Wahrheit
Keine Steinabbau-Ängste schüren: Bürger haben Recht auf Wahrheit PDF Drucken
Geschrieben von Redaktion   
Jochen KösterDie BG-Fraktion hat Post bekommen von der Brühne-Gruppe. Mit Datum vom 8.10.2009 hat Dr.-Ing. Bauer darin u.a. mitgeteilt, dass er dagegen steuern will, dass durch Unwissenheit Ängste vor dem Steinabbau geschürt und in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Auch der BG-Fraktion ist daran gelegen, dass die Bürger die Wahrheit erfahren. Darum wurde jetzt (27.10.2009) folgende Anfrage an den Bürgermeister gestellt:

Anfrage über die Korrektheit der Aussagen der Brühne-Gruppe im Brief an die BG-Fraktion vom 08.10.2009, gezeichnet von Dr.-Ing. H. Bauer.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die BG-Fraktion hat, wie in der gestrigen Ratssitzung kurz angesprochen, von der Brühne-Gruppe einen Brief erhalten, der rechtliche Aussagen zu den bereits Ihnen vorliegenden BG-Anträgen zum Thema „Parzelle 10“ (Antrag 246) und „Letter of Intend“ (Antrag 254) enthält.

Im Brühne-Schreiben heißt es wörtlich: „Hier kommt erschwerend hinzu, dass viele Dinge historisch gewachsen sind und aufeinander aufbauen. [Absatz] So verhält es sich auch bei der aktuell diskutierten Parzelle 10 in der Morgensonne. Hier besteht bereits ein historischer Pachtvertrag, der letztmalig im Jahr 2003 per Ratsbeschluss erweitert wurde. Auch im Falle einer nur gerichtlich durchsetzbaren Kündigung würde dem Antrag der Fa. Brühe auf Abbau im Grundwasser hierdurch sicher ‚kein Riegel vorgeschoben’. Im Übrigen hat sich die Stadt Warstein vertraglich verpflichtet, die Fa. Brühne bei einem solchen Vorhaben zu unterstützen“.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren zeitnahe Beantwortung ich in schriftlicher Form bitte (gemäß §18 Abs.1 Geschäftsordnung Rat und Ausschüsse der Stadt Warstein):

1. Ist es tatsächlich so, dass es zur Beendigung des Pachtvertrages der Parzelle 10 einer gerichtlich durchsetzbaren Kündigung bedarf? Oder endet der Pachtvertrag automatisch, wenn bestimmte Bedingungen, wie z.B. das Erreichen der Schneiderlinien usw., erfüllt sind? Falls es einen Automatismus gibt, welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
2. Wann und mit welchen Verträgen hat sich die Stadt Warstein verpflichtet, die Fa. Brühne bei einem solchen Vorhaben (der Formulierung nach: beim Abbau im Grundwasser) zu unterstützen?
3. Falls es solche Verträge geben sollte, inwieweit sind die Lörmecke-Wasserwerke, die durch den Abbau im Grundwasser ebenfalls betroffen wären, in diese Verträge eingebunden?
 
Mit freundlichen Grüßen

Jochen Köster
Fraktionsvorsitzender BG Warstein
 
< zurück   weiter >