| Gemeinsamer Antrag an den Rat: Ausweitung der Wasserschutzzone 2 |
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| Geschrieben von Redaktion | |
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Gemeinsam beantragen die BG-Fraktion Warstein sowie die Ratsmitglieder der LINKEN und der FPD, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, Wege zu finden die Wasserschutzzone 2 im Warsteiner Massenkalk zum Schutz des Trinkwassers zu erweitern. Der Antrag ist eine Ergänzung/Präziesierung auf die anstehenden Beratungen des Betriebsausschusses (siehe unten): Antrag an den Rat der Stadt Warstein Der Rat beschließt, den Bürgermeister/die Verwaltung zu beauftragen, Wege aufzuzeigen und zu beschreiten, die zu einer Änderung der bisherigen Wasserschutzzonen der Klasse 3a in Wasserschutzzonen der Klasse 2 im Warsteiner Massenkalk führen. Begründung: Die bisherige Klassifizierung reicht für eine vollständige Sicherstellung der Wasserversorgung und/oder der Wasserqualität nicht aus. Der Gesetzgeber hat bewusst gestalterische Spielräume in der Gesetzgebung gelassen, die aber nicht zu einer Entwertung des WHG oder der Schutzzonen führen dürfen. Die bisherige Klassifizierung, als Kompromiss zwischen Steinindustrie und Trinkwasserversorgung nach damaliger Kenntnislage begonnen, ging davon aus, dass ein gewisser räumlicher Abstand des Steinabbaus zu wasserführenden Gesteinsformationen ein ausreichendes Maß an Versorgungssicherheit des Trinkwassers gewährleistet. Diese Kenntnislage von damals kann heute nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das heute vorhandene komplexere Wissen, sowie die durch den Abbau selbst geänderten Verhältnisse machen eine Neuorientierung zu höherem Schutz sinnvoll und nötig. In diesem Zusammenhang haben sich auch die allgemeinen politischen Prioritäten geändert, heute wird dem Trinkwasser eine größere politische Priorität eingeräumt (zB im Ziel 29 des Regionalplans). Parallel dazu haben sich hier vor Ort die Gefahren durch das Fortschreiten des Abbaus verstärkt, worauf die Stadt Warstein folgerichtig durch Betreiben der heute angemessenen Klassifizierung politisch verantwortungsvoll reagieren sollte. Die DVGW-Richtlinien, als übliche Arbeitsgrundlage für Wasserschutzmassnahmen, empfehlen in ihrem „Arbeitsblatt W 101 Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete“ einen 10-jährigen Überprüfungsturnus. Ein Aufgreifen dieser Empfehlung bietet sich hier, einerseits aufgrund geänderter Prioritäten, andererseits aufgrund einer langjährigen Überschreitung, an. Hintergründe: Neuere Kenntnisse hinsichtlich der Wasservermengung, Wasserqualität, Verunreinigung, der Beeinflussung von Gesamtwasserspiegeln, Druckverhältnissen, Fließgeschwindigkeiten ect. durch Bodenabtrag/offene Oberflächen, und/oder der Materialentnahme sind teilweise erst durch das immense Fortschreiten des Steinabbaus erlangt worden, und damals eben nicht solcherart bekannt gewesen. Was eine Neubewertung nahe legt. Ein räumlicher Abstand von wenigen hundert Metern, in anderen häufigeren Bodenverhältnissen, kann nicht einfach auf den hiesigen wasserführenden Massenkalk übertragen werden. Die Fließzeit zur Keimfreiheit muss heute aufgrund der veränderten Kenntnisse über Verhältnisse, Mengen und Risiken hier vor Ort anders bewertet werden, als früher. Manchen Eintrübungen des Trinkwassers kann keine Ursache zugewiesen werden, was Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Wahrung der Versorgungssicherheit bei den Schutzmaßnahmen nahe legt. So ist unter anderem die Hillenbergquelle 1 bereits durch Steinabbautätigkeiten versiegt. Die Hillenbergquelle 2 war kürzlich getrübt, ohne dass die Ursache festgestellt werden konnte. Warstein, den 17.09.2010 für die BG-Fraktion Jochen Köster Fraktionsvorsitzender Hans-Otto Spanke Ratsmitglied DIE LINKE. Matthias Höbusch Ratsmitglied FDP |
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