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Feinstaub: Entlastungsstraße laut Bezirksregierung "Königsweg" PDF Drucken
Geschrieben von Bernd Liß   
Bernd LißDer Bau eines 3. Kalkofens sowie und der damit verbundene zusätzliche Verkehr wird die Feinstaubproblematik in Warstein weiter verschärfen. BG-Ratsmitglied Bernd Liß sieht akuten Handlungsbedarf und verweist auf den bereits 2006 im Aktionsplan der Bezirksregierung aufgeführten Königsweg:


Leserbrief

Am 25.05.09 gab es den 25sten Feinstaub-Überschreitungstag und am 26.05.09 gab es nur eine unvollständige Messung, vermutlich technisch bedingt, bei der aber ein deutlicher Trend zu erhöhten Werten zu erkennen ist. Der „Tag X“ (35ster Überschreitungstag) steht also unmittelbar bevor. Das heißt nicht nur, dass dann jedem Bürger dieser Stadt das Recht zusteht, vor Gericht zu klagen, sondern auch, dass weitergehende Maßnahmen bereits vor Eintritt des „Tag X“ eingeleitet werden müssen. So deutlich steht es jedenfalls in dem Aktionsplan der Bezirksregierung Arnsberg.

Zu allem Überfluss kommt jetzt auch noch hinzu, dass zwei Bauanträge gestellt wurden, die weitere Belastungen nach sich ziehen werden. Der eine Antrag betrifft die Errichtung eines dritten Kalkofens. Der andere Antrag beinhaltet die Nutzungsänderung der ehemaligen Betonfertigungshalle der Fa. Steinrisse. Dort soll ein Kunststoff verarbeitender Betrieb eingerichtet werden. Da beide Werke am Rangetriftweg liegen ist abzusehen, dass nicht nur die Belastungen durch zusätzliche LKW-Fahrten, insbesondere für die Anwohner der Range-straße, ansteigen werden. Es ist auch davon auszugehen, dass die Feinstaubbelastung zunehmen wird.

Es besteht also akuter Handlungsbedarf, da die bisherigen Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung offensichtlich nicht ausreichend sind. Doch welche gibt es noch? Laut Aktionsplan nicht mehr viele, eigentlich gar keine mehr, außer der auf Seite 19 genannten „Königsmaßnahme“, die Steinentlastungsstraße. Hier wird sie in Verbindung mit der Ortsumgehung Suttrop gebracht, was auch Sinn macht.

Wie auch immer man die Entlastungsstraße nennen will, eines steht fest: Der LKW-Verkehr vom Süden bzw. Osten Warsteins muss raus aus der Stadt und östlich an ihr vorbeigeführt werden. Dass das möglich ist ohne die Planungen der B55n zu beeinträchtigen, darauf hat der Leiter von StraßenNRW Meschede bereits hingewiesen. Außerdem sagte er auch, dass er kein Problem in der Zusammenführung einer Entlastungsstraße und der Ortsumgehung Suttrop sieht. Leider konnte man seinen Ausführungen auch entnehmen, dass es keine große Hoffnung auf den baldigen Bau der B55n gibt. Unglücklicherweise ist Warstein sowohl beim Bau der B55n so wie auch bei den Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung auf die Mitwirkung und Hilfe übergeordneter Behörden angewiesen. Der baldige Bau einer Entlastungsstraße in Verbindung mit der Ortsumgehung für Suttrop erscheint im Augenblick am sinnvollsten und schnellsten Realität werden zu können – und zu müssen.

Bernd Liß
BG-Ratsmitglied
www.bg-warstein.de

Ergänzung der Redaktion:
Auszug aus dem Aktionsplan der Bezirksregierung 2006

Maßnahmenkatalog

Realisierung der Umgehungsstraße L735 (Ortsumgehung Warstein-Suttrop)

Da die Schadstoffbelastung am Rangetriftweg in Warstein hauptsächlich vom Transportverkehr zu/von den ortsansässigen Steinbetrieben verursacht wird, ist der Bau der B55n und der einer „Steinentlastungsstraße“ eine Art „Königsmaßnahme“ zur Feinstaub- und Stickstoffdioxidentlastung in der Stadt Warstein, die möglichst schnell realisiert werden sollte.
Da die Planung der Steinentlastungsstraße jedoch noch nicht rechtsverbindlich und somit eine kurzfristige Realisierung ausgeschlossen ist, enthält der Maßnahmenkatalog folgende verbindliche kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen:

A. Verkehrliche Maßnahmen
1. Kontrolle der Ladungssicherung gem. § 22 StVO durch die Polizei
Im Rahmen der Regel- und spezialisierten Verkehrsüberwachung kontrolliert die Polizei die Steintransporte im Raum Warstein hinsichtlich der Ladungssicherung gem. § 22 StVO. Eine Kontrolle hinsichtlich der Ladungssicherung kann im fließenden Verkehr nur durch die Polizei bzw. das BAG erfolgen.

2. Stichprobenartige Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hinsichtlich der Ladungssicherung gem. § 22 StVO
Die Kontrollen der Polizei hinsichtlich der Ladungssicherung, die diese im Rahmen der Regelüberwachung durchführt, werden ergänzt durch stichproben-artige Kontrollen der BAG, so dass mit Nachdruck die Einhaltung der Abplanung (Transportsicherheit) sichergestellt wird.

3. Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen
Die Stadt Warstein wird mit dem Kreis Soest und der Kreispolizeibehörde Soest das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau der Verkehrsteilnehmer in den Teil-abschnitten des betroffenen Straßenzugs feststellen. Sofern sich ergibt, dass die Verkehrsteilnehmer die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten, werden geeignete Kontrollmaßnahmen festgelegt. Dabei wird auch geprüft, ob mobile Kontrollen (Radarwagen, Lasermessungen) oder stationäre Kontrollen möglich und geeignet sind. Auch eine Vorgehensweise in Stufen ist dabei denkbar.

B. Maßnahmen der Steinindustrie
4. Maßnahmen bei Lagerung, Umschlag und Transport

5. Technische Maßnahmen

6. Maßnahmen an Betriebsflächen


7. Organisatorische Maßnahmen
Die jeweiligen Maßnahmen der einzelnen Betriebe sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die genannten Betriebe fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 53 „Umweltüberwachung“ - Standort Lippstadt - und Dezernat 88 „Zulassung und Überwachung der Betriebe“ - Standort Kamen). Alle Betriebe haben gegenüber der Bezirksregierung eine Verpflichtungserklärung zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen abgegeben. Überdies wird das Dezernat 88 (Standort Kamen) für den in seine Zuständigkeit fallenden Betrieb die Durchführung der Maßnahmen durch einen bergrechtlichen Betriebsplan regeln. Sowohl durch die Verpflichtungserklärungen als auch durch den bergrechtlichen Betriebsplan ist eine Umsetzung der genannten Maßnahmen gewährleistet. Zudem wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden die Umsetzung der Maßnahmen überwacht.

8. Optimierung der Straßenreinigung bzw. Befeuchtung / Dauerberieselung des Rangetriftwegs mittels einer „Straßenbegleitleitung“ (insbesondere bei trockenem Wetter) in Kooperation mit der Stadt Warstein
Die Stadt Warstein erhöht in Absprache mit der Steinindustrie die Intervalle der Straßenreinigung am Rangetriftweg. Eine einfache, dauerhafte Befeuchtung eines Teilstückes des Rangetriftweges soll experimentell erprobt werden.

C. Sonstige Maßnahmen

9. Verstärkte immissionsschutzrechtliche und -technische Überwachung
Die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernate 53 und 88) verstärkt ihre immissions-schutzrechtliche und –technische Überwachung der Einhaltung der betrieb-lichen Staubminderungs-Maßnahmen und berät die ortsansässigen Firmen mit dem Ziel, die Freisetzung staubförmiger Stoffe bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen, weiter zu minimieren. Durch die Überwachung bzw. Beratung der Behörden (Bezirksregierung Arnsberg, Polizei, BAG) soll auch die Sicherung der Abplanung der Ladung des dem Anlagenbetrieb zurechenbaren Kundenverkehrs mit dem Ziel beachtet werden, dass eine entsprechende Kontrolle der Fahrzeuge beim Verlassen des Betriebsgeländes stattfindet.

10. Informationsveranstaltung des Dezernates 57 der Bezirksregierung Arnsberg (Standort Arnsberg) und der Industrie- und Handelskammer zu Arnsberg (IHK Arnsberg) zum Thema Ladungssicherung

Das Dezernat 57 (Standort Arnsberg) und die IHK Arnsberg führen gemeinsam eine Informationsveranstaltung zur Ladungssicherung durch, mit dem Ziel die Mitarbeiter der Steinindustrie und die der Spedition für die Feinstaubproblematik und die damit zusammenhängende Notwendigkeit der Abplanung zu sensibilisieren.

11. Ersatzbeschaffung von geschlossenen Güterwagen für den Kalkstein-transport durch die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE)

Die WLE hat sich verpflichtet, als mittelfristige Maßnahme zur Vermeidung von Feinstaubbelastungen im Raum Warstein, bei der Ersatzbeschaffung von Güterwagen für den Kalksteintransport geschlossene Waggons zu beschaffen, sofern zu der Zeit hinsichtlich der Be- und Entladung technisch geeignete Serienfahrzeuge mit verschließbarem Dach am Markt zur Verfügung stehen.
 
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