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Erneuter Steinflug: BG stellt Strafanzeige PDF Drucken
Geschrieben von Jochen Köster   
Koester Jochen.jpgWillkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Eine willkürliche Entscheidung ist zugleich ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. So hat laut Wikipedia das Bundesverfassungsgericht "Willkür" definiert. Wie würde es wohl die typischen(?) Warsteiner Verhältnisse bezeichnen?

In Warstein dürfen die Versäumniszuschläge der Bücherei Belecke nicht über einen Euro steigen, weil sonst zu viele Bücher rechtzeitig zurück gebracht würden. Damit hätte die Stadt weniger Einnahmen, argumentiert die Verwaltung. Sollten dann nicht auch Parkknöllchen günstiger werden? Damit würde die Zahl der Falschparker und somit auch die Summe der zu kassierenden Verwarngelder steigen.

Und weiter: Obwohl auch die jungen Luchse laut Verwaltung "formaljuristisch" gechipt sein müssen, sind sie es nicht. Denn darauf hat der Förster "im Interesse der Jungtiere" bislang verzichtet. Ist die Stadt bei Hundebesitzern genau so großzügig?

Nächstes Beispiel: Die Range ist immer wieder durch eingeleitete, stark verunreinigte Oberflächenwasser getrübt. Der Dreck kommt direkt aus den Brüchen und vom LKW-Verkehr. Eigentlich gilt das Verursacherprinzip. Und was macht die Stadt? Sie stellt nach der subventionierten "Reifenwaschanlage" künftig u.a. kostenlose Versickerungsflächen zur Verfügung. Das Ergebnis ist sicher im Sinne der Stadt. Aber darf denn jetzt auch jeder Bürger Straßen verdrecken und z.B. seinen Sperrmüll auf die Straße stellen? Bei kostenloser Abholung?

Um deutlich mehr Geld geht es bei der Großen Mitte: Mit diesem Investor gibt es nur die große Lösung, die der Stadt allerdings einige Millionen Euro an Zuschüssen kostet. Und er braucht erst die Zustimmung zum Rathausverkauf (=Abriss), bevor er sich festlegt, wie der Megabau in der Stadtmitte letztlich aussehen soll. Bislang gibt es nur unverbindliche bunte Bildchen. Verpflichtende Verträge dazu lehnt der Investor ab. Auch schöne Privathäuser tragen zur Attraktivität einer Stadt bei. Bekommen die Bürger Warsteins demnächst auch eine Vorabgenehmigung beim Hausbau, ohne zuvor konkrete Pläne vorzulegen? Und wie sieht es mit ebenso hohen Zuschüssen aus?

Und nun der Hammer: Nicht zum ersten Mal geht von einer Sprengung eine direkte Gefährdung der Bevölkerung aus. Der Kreis äußert sich lapidar: "Was die Sicherheit betrifft, ist alles korrekt verlaufen". Und das bereits vor(!) einem noch zu erstellenden Gutachten. Die Stadt hält sich bedeckt. Hielten sich die Verwaltungen genau so "bedeckt" bei Kartoffelfeuern oder zu lauter Musik ...? Diesmal war es Steinflug, beim nächsten Mal die Hillenbergsquelle?

Ist das wirklich alles in städtischem, also unserem Interesse? Die Gefährdung der Bevölkerung ganz sicher nicht. Deshalb stellt die BG Warstein Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Köster

 
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