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Blick vom Piusberg einfach umwerfend: Wer warnt bei Sprengungen? PDF Drucken
Geschrieben von Elke Ibing   
Elke IbingEin Erlebnis der besonderen Art hatte Elke Ibing am Freitag vor Pfingsten. Die Warsteiner BG-Ratsfrau war auf dem Wahrzeichen der Stadt Warstein, dem Piusberg. Der Blick vom Piusberg ist für viele Einheimische und Touristen einfach umwerfend. "Umwerfend" ist er wohl auch insbesondere bei Sprengungen, wie Elke Ibing hautnah erfuhr:

 
An den Bürgermeister der Stadt Warstein
Herrn Manfred Gödde
und den Rat
Dieplohstraße
Warstein
 
 
Dieses Schreiben zu ihrer Kenntnis versehen mit der Bitte um Weiterleitung meines Schreibens an die zuständige Aufsichtsbehörde.
 
Betr.: Meine Beobachtung bei Sprengung im Steinbruch Brühne am 29.05.09.
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Freitag, 29.05.09, befand ich mich, nach einem Spaziergang auf dem Ersatzweg um den Steinbruch Brühne in Warstein, auf dem Piusberg neben dem Kreuz auf einer Bank. Ein Auto kam zur Steinbruchkante heraufgefahren und setzte 2 Männer ab. Eine Person blieb dort stehen, die andere beschritt den Weg in meine Richtung auf dem Ersatzweg unterhalb des Piusberges.

In diesem Moment kam mir der Gedanke, dass eine Sprengung bevorstehen könnte.

Da die Männer aber keinen Kontakt zu mir aufgenommen haben (um mich vor einer Sprengung zu warnen, weder mit Gesten noch mit Rufen) und ich auch keinen Warnton hörte, ging ich davon aus, dass es sich um einen Inspektionsgang entlang des Zaunes an der Abbruchkante handelt und blieb auf der Bank sitzen.
 
Plötzlich, ohne jegliche Vorwarnung, gab es eine mächtige Sprengdetonation direkt unterhalb des Piusberges an der Abbruchwand im Steinbruch Brühne. Uhrzeit: 11.15 Uhr. Einer der Männer befand sich zu diesem Zeitpunkt direkt am Zaun vor der Abbruchkante in unmittelbarer Nähe des Sprenggeschehens.

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 "Umwerfender" Blick vom Piusberg: Müssen Besucher des Warsteiner Wahrzeichens bei
Sprengungen gewarnt werden? Foto: BG-Warstein


 
Als Warsteinerin weiß ich sehr wohl, dass Sprengungen fast täglich in den Steinbrüchen vorgenommen werden und ich hätte mich in dem Wissen um eine folgende Sprengung sicher nicht weiter an diesem Ort aufgehalten um mich einer möglichen Gefahr auszusetzen.                                                                                                                        
Sind hier nicht die Unfallverhütungsvorschriften grob fahrlässig vernachlässigt worden?

Ich wurde nicht gewarnt, weder mit Gesten noch mit Rufen und aufgefordert mich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Meine Entfernung zur Abbruchwand mögen so ca. 200 m gewesen sein. (Ich möchte diese Erfahrung nicht wieder machen).

Mir ist auch völlig unverständlich, wie sich dieser Mitarbeiter vor einer Sprengung in so unmittelbarer Nähe zum Sprenggeschehen aufhalten kann, darf! In dieser unmittelbaren Nähe zu Sprengungen besteht für mich höchstes Risiko für Leib und Leben und kann so nicht hingenommen werden.
 
Ich möchte Sie bitten diesen Sachverhalt zu prüfen und stelle folgende Fragen:

1.) Welche Schutzmaßnahmen hat der Steinbruchunternehmer im Vorfeld einer Sprengung zu beachten?
2.) Welchen Abstand haben Personen vom Sprenggeschehen einzuhalten?
3.) Muss ein Signalton vor Beginn einer Sprengung ertönen?
4.) Gibt es einen Entwarnton?
5.) Wie wird sichergestellt dass von Ihnen gemachte Auflagen auch eingehalten werden?
6.) Wer ist für uns Bürger der direkt zuständige Ansprechpartner ?
 
Für eine schnellstmögliche Beantwortung bin ich Ihnen sehr dankbar.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Elke Ibing
Ratsfrau BG Warstein
 
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