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OV Wiese fordert besseren Feinstaub-Schutz PDF Drucken
Geschrieben von Redaktion, Elisabeth Wiese   
Dienstag, 20. März 2007
Beitragsinhalt
OV Wiese fordert besseren Feinstaub-Schutz
Antwort Regierungsvizepräsident Kosow
 
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 59817 Arnsberg

Elisabeth Wiese
Am Mühlenbruch 21
59581 Warstein


Luftreinhalteplanung;
Aktionsplan Warstein Rangetriftweg 2006

Ihr Schreiben vom 15.03.2007

Sehr geehrte Frau Wiese,
vielen Dank für Ihre Anregungen zum Entwurf des Aktionsplans „Warstein Rangetriftweg 2006", zu denen ich wie folgt Stellung beziehe:
Sie regen an, die bei der Gesteinsgewinnung entstehenden Feinstäube in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen. Zwar sei die Vermeidung dieser Feinstäube Bestandteil der Auflagen der Abbaugenehmigungen, aus personellen Gründen würde die Überwachung der Einhaltung der Auflagen jedoch nur sehr unregelmäßig und in großen Zeitabständen von den Aufsichtsbehörden durchgeführt werden.

Im Maßnahmenkonzept des Aktionsplans ist unter "C. Sonstige Maßnahmen" die verstärkte immissionsschutzrechtliche- und technische Überwachung durch die Bezirksregierung Arnsberg als Maßnahme zur Feinstaubminderung aufgeführt. Die Überwachung meiner Behörde zielt dabei sowohl auf die Einhaltung der Maßnahmen des Aktionsplans, zu denen sich die Steinindustrie verpflichtet hat, als auch auf die Einhaltung der Auflagen der jeweiligen Genehmigungen ab. Insoweit ist Ihre Anregung bereits im Maßnahmenkonzept berücksichtigt worden.

Weiter regen Sie an, dass die Berieselung der Freilager und der unbefestigten Geländeteile, die nach dem Aktionsplan bei sichtbaren Staubabwehungen durchgeführt werden soll, auch an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der üblichen Betriebszeiten sichergestellt werden muss.

Die Maßnahme des Aktionsplans, auf die Sie sich beziehen, ist im Aktionsplan folgendermaßen formuliert: „große Teile der Freilager und der unbefestigten Geländeteile im unmittelbaren Fahrbereich des Abholerverkehrs sind mit Berieselungsanlagen zur Staubbindung ausgerüstet. Die Berieselungsanlagen werden bei Bedarf (sichtbare Staubabwehungen) betrieben". Die Berieselungsanlagen befinden sich im unmittelbaren Fahrbereich des Abholverkehrs, da der Abholverkehr ursächlich für die Staubabwehungen ist. An Sonn- und Feiertagen und außerhalb der üblichen Betriebszeiten ist in der Regel kein Abholverkehr zu verzeichnen; die Gefahr von Staubabwehungen ist somit wesentlich geringer als an Werktagen. Zudem wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgestellt, dass diffuse Staubabwehungen von großen Freilagern und unbefestigten Geländeteilen bei Anlagenstillstand (an Sonn- und Feiertagen) nicht in wesentlichem Umfang auftreten. Eine Berieselung an diesen Tagen sicherzustellen, wäre somit nicht verhältnismäßig.

Unter Punkt 1.3 beziehen Sie sich weiter auf die von allen Betrieben durchzuführende Maßnahme „Optimierung der Bewässerung des Schütt/Transportgutes an den Verladestationen (Erhöhung des Nässegrades)". Sie weisen darauf hin, dass eine Erhöhung des Nässegrades nicht sinnvoll ist, da bereits in der Vergangenheit zu beobachten war, dass von den Transportfahrzeugen wassergebundener Staub fließt, der Gebäude und parkende Autos verschmutzt und nach der Trocknung als Feinstaub zurückbleibt.

Ziel der „Optimierung der Bewässerung" ist es, einerseits dafür zu sorgen, dass durch Benetzung des Schüttgutes Staubabwehungen verhindert werden, andererseits aber auch zu verhindern, dass durch zu starke Bewässerung - wie von Ihnen beschrieben - der wassergebundene Staub in der Stadt verteilt wird. Eine Optimierung der Bewässerung wird dabei nicht zwangsläufig durch eine Erhöhung des Nässegrades erreicht. Auf Ihre Anregung hin wird dieser Zusatz daher zurecht gestrichen.

Weiterhin regen Sie an, dass die Steinindustrie zukünftig Feinstäube aus den Entstaubungsanlagen nicht mehr auf den Abraumhalden im Bereich Warstein abkippt.

Die Tendenz der Steinbetriebe geht zur Zeit schon dahin, die von Ihnen angesprochenen Filterstäube (Feinstäube) zu veräußern. So verkauft beispielsweise die Firma Brühne ihre Filterstäube gänzlich, eine Ablagerung wird nicht mehr vorgenommen. Auch bei den anderen Betrieben besteht ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf der Filterstäube, so dass auch diese die Abraumhalden immer weniger nutzen. Filterstäube, die auf die Abraumhalden gekippt werden, werden zudem in tiefere Bodenschichten eingearbeitet, so dass Feinstaubabwehungen vermieden werden.

Unter Punkt 1.5 fordern Sie, dass die Feinstäube, die bei der Beladung der WLE-Güterwaggons aus den Siloanlagen entstehen, durch technische Vorrichtungen zu minimieren sind.

Die bereits angesprochene Maßnahme „Optimierung der Bewässerung des Schüttgutes" wird nicht nur an den Lkw-Verladestationen durchgeführt werden, sondern auch an der Verladestation der WLE. Zudem ist die Verladestation mit einer Entstaubungsanlage versehen. Als mittelfristige Maßnahme ist außerdem die Anschaffung geschlossener Güterwaggons von der WLE geplant, um die Feinstaubbelastung in Warstein weiter zu minimieren.

Hinsichtlich der geplanten verkehrlichen Maßnahmen sprechen Sie sich für eine stationäre Geschwindigkeitsmessstelle, im Bereich des Rangetriftweges aus. Gleichzeitig weisen Sie darauf hin, dass stationäre Kontrollen aufgrund der technischen Möglichkeiten der Lkw-Kunden (Funkverständigung) ihre Wirkung verfehlen. Ihrer Argumentation kann ich in diesem Punkt nicht folgen. Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ist zwar als Maßnahme in den Aktionsplan aufgenommen worden, eine Festlegung auf stationäre Kontrollen wurde jedoch dabei nicht vorgenommen. Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme erst nach Prüfung bzw. Messung des tatsächlichen Geschwindigkeitsniveaus der Verkehrsteilnehmer durch die zuständigen Behörden vorgenommen wird.

Als weitere verkehrliche Maßnahme regen Sie den Bau von zwei zentralen Reifenwaschanlagen (eine Richtung Triftweg, die andere Richtung Rangetriftweg) außerhalb der Betriebsflächen an. Mittels einer zwangsgeführten Straßenanordnung sollen alle Transport- und Silofahrzeuge durch diese Reifenwaschanlagen geführt werden. Die Kosten für diese zusätzlichen Reifenwaschanlagen sollen Ihrer Meinung nach von den Steinbetrieben übernommen werden, da diese ohnehin zum Bau von Reifenwaschanlagen verpflichtet worden wären.

Reifenwaschanlagen befinden sich bereits auf den jeweiligen Betriebsgeländen. Der Bau von Reifenwaschanlagen auf öffentlichen Straßen ist aufgrund rechtlicher Vorschriften ausgeschlossen; eine solche Maßnahme lässt sich somit nicht umsetzen.

Als Maßnahme, die zu den bereits vorhandenen Reifenwaschanlagen auf den Betriebsgeländen eine zusätzliche Wirkung am Rangetriftweg erzielt, wurde daher die Prüfung einer „Befeuchtung / Dauerberieselung des Rangetriftweges mittels einer Straßenbegleltleitung" in den Aktionsplan aufgenommen. Zum einen ist vorgesehen, die Reinigungsintervalle der Straßenreinigung am Rangetriftweg zu erhöhen, zum anderen soll der Betrieb einer Straßenbegleitleitung auf einem Teilstück des Rangetriftweges experimentell erprobt werden.

Weiterhin bitten Sie darum, dass ich mich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einsetze, dass so schnell wie möglich ein Messcontainer zur Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen installiert wird.

Eine Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen kann ein Messcontainer nicht leisten. Anhand von Messergebnissen kann lediglich eine Erfolgskontrolle für die umgesetzten Maßnahmen durchgeführt werden. Eine solche Erfolgskontrolle ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sinnvoll, da die Maßnahmen erst einige Zeit brauchen, bis sie in ihrer Gesamtheit reifen.

Nachdem alle beschlossenen Maßnahmen umgesetzt wurden und wirksam sind, wird die tatsächliche Auswirkung auf die Immissionssituation in Warstein durch erneute Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (voraussichtlich im Jahr 2008) geprüft werden. Sollten die Maßnahmen wider Erwarten nicht ausreichend sein, um die Feinstaubbelastung zu senken, wird der Aktionsplan gegebenenfalls fortgeschrieben werden, um die gesetzlichen Feinstaubgrenzwerte in Warstein einzuhalten. Ziel meiner Behörde ist es, die Luftqualität in Warstein zu verbessern und dadurch Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung zu vermeiden.

Sollten Sie weitere Anregungen oder Fragen zum Aktionsplan Warstein haben, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 56 meines Hausees. Für die Überwachung der betrieblichen Maßnahmen sind die Dezernate 53 und 88 meines Hauses zuständig; die Einhaltung der verkehrlichen Maßnahmen wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde - Kreis Soest - überwacht.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

(Heiko M. Kosow)
Regierungsvizepräsident
 
 


 
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