| Kreisumweltausschuss: Trinkwasserversorgung im südlichen Kreisgebiet |
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| Geschrieben von Redaktion: Jochen Köster | |||||||
Seite 4 von 5 Protokoll der Sitzung TOP 5 Trinkwasserversorgung im südlichen Kreisgebiet Herr Hurtig weist zu Beginn darauf hin, dass das Lörmecke-Wasserwerk ein 100%iges Tochterunternehmen des Kreises Soest ist. Seine Ausführungen erfolgen in seiner Eigenschaft als Untere Wasserbehörde. Die Überwachung des Wasserschutzgebiets Warsteiner Kalkmassiv obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest. Daneben ist die Untere Wasserbehörde auch für die Überwachung von Abgrabungen und für die Genehmigung von Abgrabungen im Grundwasser zuständig. Aufsichtsbehörde für die Untere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung. Neuerdings ist die Abt. Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises Soest für die Genehmigungen von Abgrabungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig. Neben der Unteren Wasserbehörde gibt es nach Bergrecht Zuständigkeiten der Bergbehörde, die bei der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt ist. Herr Hurtig informiert, dass bis auf den Bullerteich die wasserrechtlichen Zulassungen für die Wasserwerke im Kalkmassiv durch die Bezirksregierung erteilt wurden. Anfang der 90er Jahre einigten sich die Steinbruchbetreiber und Wasserwerke durch Vermittlung des damaligen Staatlichen Amts für Wasser- und Abfallwirtschaft darauf, den Grundwasserstand eines mittleren Wintergrundwasserstands bei Abgrabungsgenehmigungen zugrunde zu legen. Dieser wurde in dem sogenannten Schneiderplan dargestellt. Der Steinabbau sollte 2 m über den im Schneiderplan gekennzeichneten Grundwasserstandshöhen enden. Mit einer Power-Point-Präsentation leitet Herr Hurtig zu den Überwachungsaufgaben und Überwachungsmöglichkeiten der Unteren Wasserbehörde über. Er macht deutlich, dass darüber zu wachen ist, dass nicht ohne Genehmigung abgebaut werden darf. Die Überwachungen beziehen sich auf die Kontrollen der Abbautiefe (Schneiderplan), auf Beobachtungsbrunnen, der Prüfung der Betriebstagebücher, der Kontrolle der Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und auch durch gezielte Begehungen. Immer wieder gilt ein besonderer Augenmerk Wasserflächen, die in den Steinbrüchen zu finden sind, da das dauerhafte Freilegen und Anschneiden von Grundwasser verboten ist. Bei einer strittigen Wasserfläche im Steinbruch Kupferkuhle/Morgensonne - hier wurde Grundwasser aber kein Tiefenwasser gefunden -, soll unterhalb der Schneiderlinien abgebaut worden sein, hat der Steinbruchbetreiber ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ein endgültiges Ergebnis wird im Herbst erwartet. Im Anschluss an Herrn Hurtig übergibt der Ausschussvorsitzende Wilmes das Wort Herrn Striedelmeyer, Geschäftsführer der Lörmecke Wasserwerke (LWW). In seiner Einleitung erinnert Herr Striedelmeyer an die damaligen Überlegungen und Absprachen, die der Ausweisung der Schutzgebietsverordnung "Warsteiner Kalkmassiv" zugrunde lagen. Nach Auffassung der damals fachlich handelnden Behörden sollte das Schutzgebiet "Warsteiner Massenkalk" auf Grund der besonderen geologischen Bedingungen nach Zone 2 eingestuft werden. Da damit ein Steinabbau bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen wäre, erfolgte als Kompromiss die Ausweisung nach Zone 3a. Um die wesentliche Bestimmung der Schutzgebietsverordnung von 1991 - verboten sind: Grabungen oder Abgrabungen durch die das Grundwasser dauernd freigelegt oder angeschnitten werden - einhalten zu können, verständigten sich die damals Beteiligten (Behörden, Wasserwirtschaft und Steinindustrie) auf die Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens (so genanntes Schneidergutachten) mit dem die Grundwassergleichen im Warsteiner Kalkmassiv festgestellt wurden. Diese Linien zuzüglich eines Zuschlags von 2 Metern bilden die von der Kalksteinindustrie einzuhaltenden Sohlhöhen und sind Basis für den damaligen Kompromiss zur Ausweisung der Schutzgebietszone. Sollten genauere Erkenntnisse vorliegen, ist eine Anpassung der Schneiderlinien möglich. Herr Striedelmeyer dokumentiert, dass in verschiedenen Steinbrüchen Wasserflächen stehen, wo kein Wasser stehen dürfte. Im Steinbruch Kupferkuhle sei ein Sickerloch angelegt, das nach seiner Auffassung die festgelegten Sohlhöhen unterschreite. Die Einlassung der zuständigen Überwachungsbehörde, wonach in 2007 auf Grund der hohen Niederschläge besonders hohe Grundwasserstände zu verzeichnen gewesen seien, lasse sich an den unmittelbar am Steinbruch Kupferkuhle liegenden Grundwassermessungen (KL 28 und KL 29) und auch an sonstigen Grundwassermessungen nicht nachvollziehen. Auf einen LWW-Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz erhielt LWW nur Teilauskünfte von der unteren Wasserbehörde Kreis Soest/Bezirksregierung. Einer umfassenden Auskunft würden begründete Interessen der Industrie und des von der Industrie beauftragten Gutachters entgegenstehen. Hiergegen habe LWW Widerspruch eingelegt. Des Weiteren habe LWW einen Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten im Steinbruch Kupferkuhle gestellt. Obwohl das Anlegen von Fischteichen im Schutzgebiet "Warsteiner Massenkalk" verboten ist, bestehe seit 2005 ein Fischteich in einem Steinbruch in Kallenhardt. Das STUA habe seinerzeit die Auflösung dieses Fischteiches verlangt. Das größte Problem aus Sicht der LWW zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Grundwassers ist der unbestimmte Rechtsbegriff "dauerhaft". Des Weiteren werde in Betriebsgenehmigungen mit Begriffen wie „kurzfristig“ oder „regelmäßig“ gearbeitet. Aus Sicht der LWW ist es zum Schutz des Grundwassers erforderlich, diese unbestimmten Rechtsbegriffe zu präzisieren. Obwohl die Schutzbestimmung "Warsteiner Massenkalk" ausschließlich den Begriff Grundwasser kennt, wird versucht das Grundwasser des Warsteiner Massenkalks in verschiedene Grundwässer zu unterteilen (z.B. Tiefenwasser, oberflächennahes Grundwasser). Für LWW ist diese Differenzierung wissenschaftlich nicht haltbar. Selbstverständlich wird der Warsteiner Massenkalk auch aus Brilon gespeist, aber eben auch aus versickernden Niederschlägen und anderen Zuspeisungen in Warstein. Dies hätten die damaligen Farbversuche eindeutig gezeigt. Und auch die alte Theorie einer möglichen Zuspeisung aus dem Münsterland ist bislang vom Gutachter der Steinindustrie nicht widerlegt. In der anschließenden Diskussion berichtet er von einem Gespräch bei der Bezirksregierung, in dem aus seiner Sicht deutlich wurde, dass in Bereichen des Steinbruchs Kupferkuhle die festgelegten Sohlhöhen unterschritten wurden. Im Anschluss an die Vorträge erfolgt eine Vielzahl von Fragen: Herr Wilmes fragt nach, ob in dem Sickerloch im Steinbruch Kupferkuhle Pumpanlagen installiert sind und seit wann? Herr Hurtig antwortet, dass das Sickerloch seit 2003 vorhanden ist und derzeit im Rahmen des beauftragten Gutachtens Pumpversuche gemacht werden. Die Frage von Herrn Keil, um welche Versuche es sich handelt, wurde dahingehend beantwortet, dass die Fa. Brühne eine Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in Richtung Range besitzt und im Rahmen des Gutachtens Wasser abgepumpt wird. Herr Schnieder fragt, ob im Rahmen des Gutachtens bereits Erkenntnisse vorliegen, ob es sich um Niederschlagswasser, Grundwasser oder Tiefenwasser handelt. Herr Hurtig antwortet, dass es zurzeit keine Ergebnisse gibt. Die von Herrn Klaus gestellte Frage, ob es schriftliche Vereinbarungen oder Aufzeichnungen zu dem Sickerloch gibt wird von der Verwaltung mit „Nein“ beantwortet. Herr Klaus macht deutlich, dass seiner Meinung nach der Vorwurf im Raum steht, dass an der „Grundwasser-Linie“ geknabbert wird. Herr von Schroeder und Herr Hurtig machen deutlich, dass es das Bestreben der Verwaltung ist, das Grundwasser durch gezielte und umfangreiche Kontrollen zu schützen und dass eine solche Behauptung nicht aufgestellt werden kann. Für den Kreis Soest handelt es sich um ein Versickerungsloch. Herr Schlüter stellt fest, dass die Vereinbarungen von 1991/1992 Fakt sind und es sich für ihn derzeit so darstellt, dass sich die Abbautiefen den Schneiderlinien annähern oder die Schneidertiefen unterschritten sind und Verträge gebrochen wurden. Er will wissen, ob an der strittigen Wasserfläche weiter abgebaut wird. Diese Frage wird von Herrn Hurtig verneint. Herr Striedelmeyer schätzt die Vereinbarungen, ist aber der Auffassung, dass die Steinbruchindustrie darüber informiert werden muss, dass die Genehmigungen eingehalten werden müssen. Die von Herrn Moennighoff (Anm. d. Red.: von der Kreis-BG) gestellte Frage, ob es Revisionsklauseln zu den Vereinbarungen gibt und ob für zukünftige Genehmigungen das Mittel der Grundwasserstände angepasst werden kann, wird von Herrn Striedelmeyer bejaht. Die Schneiderlinien können nach Auskunft von Herrn Striedelmeyer angepasst und optimiert werden. Herr Wilmes fragt nach, ob es Planungen, Anträge oder Anfragen gibt, dass die Steinbruchindustrie weiter in die Tiefe will? Nach Auskunft von Herrn von Schroeder gibt es die Begehrlichkeiten, aber keinen Antrag. Zudem ist für diesen Fall ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Am Ende einer intensiven Diskussion sind sich alle Fraktionen einig, dass Wasser ein hohes Schutzgut ist, einen hohen Stellenwert genießt, die Wasserversorgung sichergestellt und Vorrang vor den Interessen der Industrie haben muss. Herr Moennighoff (Anm. d. Red.: von der Kreis-BG) macht deutlich, dass ihm der Beschlussvorschlag nicht weit genug gehe und er deshalb dagegen stimmen wird. |
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