| Kreisumweltausschuss: Trinkwasserversorgung im südlichen Kreisgebiet |
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| Geschrieben von Redaktion: Jochen Köster | |||||||
Seite 5 von 5 Dem Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss trägt der unteren Wasserbehörde als untere Umweltbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten an, das Grundwasser des Warsteiner Kalkmassivs durch die Kontrolle der Nebenbestimmungen der Genehmigungen und den Vollzug der Schutzgebietsverordnung konsequent zu schützen und dafür zu sorgen, dass erkennbare, evtl. auch schon vorhandene Beeinträchtigungen, beseitigt werden. Dies in enger Abstimmung der sonstigen zuständigen übergeordneten Behörden. wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme zugestimmt. |
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