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Brühne: Stilllegung rechtlich nicht haltbar PDF Drucken
Geschrieben von Redaktion: Jochen Köster   
Montag, 02. April 2007
Warstein muss - zumindest noch einen Monat - mit den Staubwolken der Firma Brühne leben. Mehrere engagierte Warsteiner Bürger hatten sich über die enorme Staubbelastung erfolglos beschwert. Mitte Februar forderte BG-Fraktionsmitglied Jochen Köster die Stadtverwaltung auf, endlich einen Ansprechpartner zu nennen, der für die Bearbeitung des Falls Brühne zuständig ist.
 
Dies ist beim Staatlichen Umweltamt:
Herr Kaiser, Telefon 0 29 41 / 98 63 60
 
Nachdem BG-Ratsherr Jochen Köster und kurz darauf auch BG-Bürgermeister Manfred Gödde Kontakt mit Herrn Kaiser aufnahmen, wurde am 14. März wegen der ernormen Staubemissionen eine Ordnungsverfügung erlassen.
 
Frau Uhlenbrock, Dezernentin für Überwachung bei der Umweltverwaltung, gibt der Firma Brühne eine Frist bis zum 27. April. Eine sofortige Stilllegung des Betriebs sei nicht vertretbar, "da die gemessenen Staubemissionen (...) gegenüber dem Vorjahr nicht relevant höher sind".
 
Jochen Köster Meine persönliche Meinung dazu:
Auch wenn die Emissionen nicht höher als im Vorjahr sein sollten, bereits im letzten Jahr waren die "Staubattacken" untragbar für die Bevölkerung. Mich wundert es nur, wie schnell und konsequent Behörden aktiv werden, wenn jemand im Herbst Kartoffelstrünke verbrennt oder nasses Holz im Kamin verfeuert. 
 
 
 
 
Frist für Brühne bis Ende April verlängert
Dezernentin Karin Uhlenbrock: Stillegung rechtlich nicht haltjbar
Von Susanne Löbbert

Warstein. Auf Druck der Öffentlichkeit kommt Bewegung in die Problematik der Staubbelastung. Allerdings nicht kurzfristig: Die Umweltverwaltung in Lippstadt will der Firma Brühne eine Fristverlängerung bis zum 27. April einräumen. Bis dahin sollen Lieferung und Einbau der noch fehlenden Teile der Absauganlage abgeschlossen sein.Wie Karin Uhlenbrock, Dezernentin für Überwachung bei der Umweltverwaltung, gestern der Stadt Warstein mitteilte, hält sie diese Zeitverzögerung für vertretbar, „da die gemessenen Staubimmissionen am südlichen Ortsrand von Warstein gegenüber dem Wert aus dem Vorjahr nicht relevant höher sind". Eine von den Bürgern geforderte Stilllegung des Betriebs wegen einer Verzögerung von drei Wochen wäre rechtlich nicht haltbar, so Uhlenbrock.

Zur Vorgeschichte: Wegen der enormen Staubemissionen war die Umweltverwaltung tätig geworden und hatte nach mehreren Gesprächen und Schreiben am 14. März eine Ordnungsverfügung erlassen. Die Maßnahmen zur Staubminderung sollten bis zum 4. April umgesetzt sein. Inzwischen teilte Betriebsleiter Dr. Bauer der Behörde jedoch mit, dass die Lieferfirma die benötigten Teile, um die Absauganlage zu vervollständigen, nicht wie geplant in dieser Woche einbauen kann. Die Geschäftsführung des Zulieferers gibt nun folgenden Zeitplan an: 10. April Beginn der Montage, Ende April Fertigstellung.

Ursprünglich hatte die Firma Brühne den Antrag gestellt, die Frist aus der Ordnungsverfügung für den Filtereinbau bis zum 4. Mai zu verlängern. Darauf ließ sich Karin Uhlenbrock nicht ein. Den Aufschub (bis 27.) gewährte sie nur, da es dem Warsteiner Steinbruchunternehmen aufgrund von Lieferverzögerungen bei der Herstellerfirma technisch nicht möglich ist, die neue Entstaubung fristgerecht fertig gestellt in Betrieb zu nehmen. Allerdings forderte sie von Brühne, weitere kurzfristige Minderungsmaßnahmen umgehend umzusetzen. Das heißt:
  • Verkleidung der Süd- und Ostseite im Bereich der Siebmaschienen;
  • Betrieb einer behelfsmäßig erstellten Absaugung;
  • zusätzliche Abdeckung der vorhandenen Bänder durch Gummigurte und
  • Verschließen von Staubaustrittsstellen.
 
Obwohl seitens der Umweltverwaltung jetzt Klarheit geschaffen wurde, ist Bürgermeister Manfred Gödde nicht ganz glücklich mit dem neuen    Zeitplan: "Wir müssen noch einmal die Zähne zusammenbeißen". Parallel werde außerdem auch geprüft, ob das Sprengverfahren geändert werden kann.
 
Quelle: Westfälische Rundschau, Seite Warsteiner Rundschau RWB_1 vom 31. März 2007 
 
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Feinstaubmessung Warstein

Überschreitungen
des Grenzwertes für
Feinstaub / PM10.
(Stand 27.03.2012):

10 Tage
>= 50 µg/m³
(01.01.2012-30.03.2012)

Achtung: Maximal 35 Tage. Seit 2010 geändertes Messverfahren. Die Werte werden aufgrund des neuen Referenzverfahrens nicht mehr täglich, sondern erst nach Laborverifizierung mit einer 4-6 wöchigen Verspätung veröffentlicht.

Überschreitungen 2006:
65 Tage > 50 µg/m³.

2007 keine Messung.
2008 keine Messung.

Überschreitungen 2009
33 Tage > 50 µg/m³.
(nachträglich korriert,
zuvor 38 Tage).

Seit 09/2009 Sprinkleranlage vor dem Messcontainer:

Überschreitungen 2010
20 > 50 µg/m³.

Überschreitungen 2011
46 > 50 µg/m³.
32 > 75/>50 µg/m³.

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Landesumweltamt 1
Landesumweltamt 2
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