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BG: Stellungnahme Aktionsplan Feinstaub PDF Drucken
Geschrieben von Redaktion, Karl-Heinz Berghoff   
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BG: Stellungnahme Aktionsplan Feinstaub
Antwort der Bezirksregierung
 
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 59817 Arnsberg

Karl-Heinz Berghoff
Am Josefswäldchen 12
59581 Warstein

Luftreinhalteplanung; Aktionsplan Warstein Rangetriftweg 2006 Ihr Schreiben vom 21.03.2007

Sehr geehrter Herr Berghoff,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Aktionsplan „Warstein Rangetriftweg 2006".
Sie bemängeln zunächst, dass die Firma Brühne die im Maßnahmenkatalog aufgenommenen Maßnahmen bei Lagerung, Umschlag und Transport größtenteils (Punkt 1 -4) nicht einhält.

Die Firma Brühne verpflichtet sich unter Punkt 1 der Maßnahmen zu Lagerung, Umschlag und Transport dazu, die Lkw-Fahrer durch Aushang auf der Waage auf die Notwendigkeit einer Abplanung hinzuweisen. Zudem wird den Lkw-Fahrern angedroht, dass bei Nichteinhaltung der Abplanung eine Beladung zukünftig nicht mehr erfolgt.

Bei der Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen durch mein Haus wurde festgestellt, dass der oben beschriebene Hinweis an der Waage angebracht ist. Außer der Drohung, bei Nichteinhaltung der Abplanung zukünftig die Beladung zu verweigern, hat die Firma Brühne allerdings keine rechtliche Handhabe, den Lkw-Fahrer eines nicht-abgeplanten Lkws am Verlassen des Betriebsgeländes zu verhindern. Daher sind die u.a. die „Kontrollen der Stadt Warstein hinsichtlich der Abplanung" als weitere Maßnahme in den Aktionsplan aufgenommen worden, um der Forderung, die Schüttgüter abzuplanen, Nachdruck zu verleihen und um den Verstoß gegen § 22 StVO (Ladungssicherung) entsprechend ahnen zu können.

Ihr Vorschlag, diesbezüglich sollte das Verursacherprinzip gelten und die Steinbetrieb gezwungen werden, zuverlässig für eine Abplanung zu sorgen, kann aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht umgesetzt werden. Gegen Ihren Vorschlag spricht zudem, dass das Ordnungsrecht eine hoheitliche Aufgabe ist, die von den Steinbetrieben nicht übernommen werden kann. Auch sind wirtschaftliche Interessen der beteiligten Unternehmen zu berücksichtigen; eine Maßnahme, die für die Betriebe auf dem freien Markt zu erheblichen Nachteilen führen könnte, wäre nicht verhältnismäßig. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist jedoch bei allen Maßnahmen, die getroffen werden, zu wahren.

Unter Punkt 2-4 verpflichtet sich die Firma Brühne dazu, die betrieblichen Fahrwege und die asphaltierte Abrollstrecke zu befeuchten, wenn die Witterung es erfordert; Abholerfahrzeuge sind außerdem vor dem Verlassen des Betriebsgeländes zu reinigen.
Bei der Überwachung der Einhaltung dieser Punkte hat sich entgegen Ihrer Auffassung nichts Gegenteiliges ergeben; sowohl die Befeuchtung der genannten Strecken als auch die Reinigung der Fahrzeuge wurde durchgeführt.

Zu den technischen Maßnahmen - Punkt 3 - merken Sie an, dass sich die Bahnverladestation nicht 9.500 m von der Messstation (2006) entfernt befindet, sondern lediglich 2.900 m. Damit haben Sie natürlich recht, der Plan wird hinsichtlich dieser Angabe korrigiert werden.

Weiterhin bringen Sie eine Beschwerde zum Umbau der Brech- und Klassieranlage der Firma Brühne vor: schon seit Mitte Januar sei zu beobachten, dass je nach Windrichtung täglich eine Staubfahne Richtung Stadt ziehe.

Auch bei der Betriebsüberwachung durch das Dezernat 53 meines Hauses wurde bei mehreren Besichtigungen vor und letztlich am 12. 03. 2007 festgestellt, dass beim Betrieb einer Siebanlage in ca. 15 m Höhe über der Flur Staubemissionen entstanden, die eine deutlich sichtbare Fahne entstehen ließen.

Grund hierfür ist eine zwar vorgesehene aber noch nicht montierte Absaugung an diesem Anlagenteil. Der Betreiber (Firma Brühne) gab an, dass bei der Lieferfirma ein Engpass eingetreten sei, der die zugesagte Lieferung und Montage verzögert habe.
Aufgrund der Feststellungen am 12.03.07 wurde am 14.03.07 eine Ordnungsverfügung erlassen. In dieser wurde Folgendes angeordnet:

  1. die Anlagenteile der Siebanlage im Altbau  und  die Ladestellen der LKW-Verladung  sind  so  herzurichten,  dass  außerhalb  deren   Einhausung   keine Staubemissionen mehr sichtbar werden.
  2. die dafür notwendigen Maßnahmen sind bis zum 04.04.2007 umzusetzen.
  3. für den Fall, dass der Anordnung nicht bzw. nicht dauerhaft nachgekommen wird, wurde der Firma Brühne für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1 nach dem 04.04.2007 ein Zwangsgeld angedroht.
 
Unabhängig von der getroffenen Anordnung führte die Firma Brühne durch eigene Kräfte und durch die von Fremdfirmen Maßnahmen durch, um die Emissionen zu mindern. Insbesondere wurde mit flexiblen Schläuchen eine vorübergehend nutzbare Absaugung geschaffen und eine Umbauung geschaffen, um die Quelle soweit wie möglich einzuhausen und Windabwehungen zu verhindern.
 
Die Entwicklung der Luftqualität in Warstein wird selbstverständlich auch nach Inkrafttreten des Aktionsplans weiter beobachtet werden; fest steht, dass die Maßnahmen des Aktionsplans Warstein einige Zeit benötigen werden, bis sie in ihrer Gesamtheit greifen. Sollten die Maßnahmen wider Erwarten nicht ausreichend sein, um die Feinstaubbelastung zu senken, wird der Aktionsplan gegebenenfalls fortgeschrieben werden.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag

Niestroj


 
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Fraktionssitzungen der BG Warstein
(Stand 15.05.2012):


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Feinstaubmessung Warstein

Überschreitungen
des Grenzwertes für
Feinstaub / PM10.
(Stand 27.03.2012):

10 Tage
>= 50 µg/m³
(01.01.2012-30.03.2012)

Achtung: Maximal 35 Tage. Seit 2010 geändertes Messverfahren. Die Werte werden aufgrund des neuen Referenzverfahrens nicht mehr täglich, sondern erst nach Laborverifizierung mit einer 4-6 wöchigen Verspätung veröffentlicht.

Überschreitungen 2006:
65 Tage > 50 µg/m³.

2007 keine Messung.
2008 keine Messung.

Überschreitungen 2009
33 Tage > 50 µg/m³.
(nachträglich korriert,
zuvor 38 Tage).

Seit 09/2009 Sprinkleranlage vor dem Messcontainer:

Überschreitungen 2010
20 > 50 µg/m³.

Überschreitungen 2011
46 > 50 µg/m³.
32 > 75/>50 µg/m³.

Mehr Informationen siehe
Landesumweltamt 1
Landesumweltamt 2
EU-Richtlinien