| Städtisches Melderegister: Welche persönlichen Daten werden weiter gegeben? |
| Geschrieben von Jochen Köster | |
In den letzten Jahren gewinnt der Datenschutz zunehmend an Bedeutung, gleichzeitig steigt aber aufgrund des wachsenden Datenhandels die Belästigung der Bürger durch zum z.B. massenhaft zugesandte Werbung mit zum Teil zwielichtigen Angeboten. Die Stadt Warstein „darf“ als Meldebehörde gemäß Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Daten der hier gemeldeten Bürger an Dritte weitergeben.Anfrage und Antrag Melderegisterauskünfte Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Die BG-Fraktion bittet um schriftliche Mitteilung (gemäß §18 Geschäftsordnung Stadt Warstein), ob die Stadt Warstein nach §34 (Melderegisterauskunft) und/oder nach §35 (Melderegisterauskunft in besondern Fällen) Daten weitergibt? Wenn ja 1. Wem wurden in den letzten 3 Jahren solche Daten weiter gegeben? Ich bitte die Fälle, in denen die Weitergabe an Adressbuchverlage nach §35(4) erfolgte, gesondert aufzuführen. 2. Erfolgte die Weitergabe gegen Gebühr/Entgelt und wenn ja, wie hoch war diese(s) in den letzten 3 Jahren? 3. Wie kann sich der Bürger gegen die Weitergabe wehren? Zum Schutz der Bürger stellt die BG-Fraktion hiermit vorsorglich den Antrag, dass künftig auch in den Fällen (z.B. §35 Abs. 3 und insbesondere Abs. 4, u.a. Herausgabe an Adressbuchverlage) ohne Zustimmung des Bürgers keine Daten herausgeben werden dürfen. Persönliche Daten sind ein höchst schützenswertes Gut. Begründung: In einigen Fällen konnte der Bürger zwar bislang im Nachhinein die Herausgabe seiner Daten widerrufen. Aber was nutzt der Widerspruch, wenn man nicht weiß, dass oder ob die eigenen Daten bereits an einen Adressbuchverlag herausgegeben wurden? Für die BG-Fraktion: Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster |