| Risiken minimieren: Vorsorgliche Kündigung der WLE-Verlustbeteiligung |
| Geschrieben von Lothar Bräutigam | |
Anläßlich des angekündigten Ausstieges des Landschaftverbandes Westfalen-Lippe (LWL) aus der Vereinbarung zur Verlustabdeckung bei der WLE (Westfälische Landeseisenbahn) stellte BG-Ratsmitglied Lothar Bräutigam jetzt folgenden Antrag an die Stadt Warstein: Dringlichkeitsantrag an den Rat der Stadt Warstein Tischvorlage zur Ratssitzung am 21. Dezember 2009 Laut Presseberichten wird der LWL als Gesellschafter der WLE mit bisher 33,33% aussteigen. Diese Beteiligung wird über die WLV gehalten. Noch in diesem Jahr soll die gesonderte Vereinbarung zur Verlustabdeckung unter Einhaltung der 3-jährigen Frist „vorsorglich“ gekündigt werden. Daher beantragen wir, auch seitens der Stadt Warstein, die mit 6,71% eine Beteiligung an der WLE hält, ebenfalls die Vereinbarung über die Abdeckung von Verlusten der Gesellschaft noch in diesem Jahr zwecks Fristwahrung „vorsorglich“ zu kündigen. Diese Vereinbarung datiert vom 26.06.1984 mit einer Zusatzvereinbarung vom 07.02.1985 und kann mit einer Frist von 3 Jahren zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Beteiligung wurde auf die Stadtwerke als rechtlich unselbständige Einheit unserer Stadt übertragen und dort wird auch der Verlust bilanziell ausgewiesen. Wegen der Dringlichkeit bitte ich diesen Antrag als Tischvorlage in der Sitzung des Rates am 21.12.2009 vorzulegen und zu beraten. Begründung: Mit der Vertragskündigung durch LWL/WLV kommen auf die Stadt Warstein unabsehbare Verlustrisiken zu. Wenn die Verlustabdeckungsvereinbarung nicht in diesem Jahr gekündigt wird verlängert sich das Risiko zum Verlustausgleich um ein weiteres Jahr. Als Gemeinde mit Nothaushalt können wir uns dieses nicht leisten. Es kann offen bleiben wie die Verhandlungen zur Restrukturierung der WLE im nächsten Jahr enden. Jedenfalls ist es unsere Pflicht als Rat, Risiken für unsere Stadt zu minimieren. Daher ist es zwingend, dass alle rechtlichen Schritte zur Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen frühzeitig ergriffen werden. Eine wissentliche und bewusste Verzögerung halten wir für schädlich und unverantwortlich im Interesse unserer Bürger. Zu den daraus möglicherweise drohenden persönlichen Haftungen der Ratsmitglieder sollte die Verwaltung bei der Beratung Stellung nehmen. Bei Ausfall des LWL zum dauerhaft notwendigen Verlustausgleich für die WLE müssen zwangsläufig aufgrund der vertraglichen Vereinbarung die übrigen Gesellschafter höhere Beiträge leisten – auch die Stadt Warstein. Es ist unwahrscheinlich, dass Dritte die Verlustbeiträge des LWL übernehmen. Als Vorsitzender habe ich in der Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2009 diese Vertragskündigung thematisiert. Seitens der Verwaltung wurde vom Kämmerer bestätigt, dass hier allein der Rat zuständig ist und hierüber in der letzten Sitzung des Jahres 2009 beraten und entschieden werden soll. Warstein, den 15. Dezember 2009 für die BG-Fraktion: Lothar Bräutigam |