| BG-Antrag: Verhandlungen mit Steinindustrie beenden, Rechte einfordern |
| Geschrieben von Jochen Köster | |
An den Rat der Stadt Warstein:Antrag auf Beendigung der Verhandlungen mit der Steinindustrie über den „Letter of Intend“ Die BG-Fraktion beantragt, dass die Stadt Warstein umgehend alle Gespräche und Verhandlungen mit der Steinindustrie einstellt, die sich mit Themen aus dem so genannten „Letter of Intend“ befassen. Der Rat möge ferner beschließen, dass sich die Stadt Warstein künftig verstärkt und aktiv auf gültige Rechtspositionen beruft und diese mit Hilfe weiterer Behörden - notfalls gerichtlich - verteidigt oder durchsetzt. Insbesondere zählen hierzu die Rechte als Eigentümer an Land und Wegen, dem Industriegleis usw. sowie die Pflichten gegenüber der Bevölkerung. Begründung: Die Stadt Warstein verhandelt derzeit nicht-öffentlich mit der Steinindustrie über einen „Letter of Intend“, auf deutsch: eine Absichtserklärung, die rechtlich unverbindlich ist. Diese soll zum Ziel haben, die unterschiedlichen Interessen beider Seiten in einem dann abzuschließenden Vertrag neu zu regeln. Allerdings nur, wenn sich beide Seiten einig werden können. Sonst bleibt es, wie es ist. Aber, was gibt es denn noch zu regeln? Es wurden doch bereits Tatsachen geschaffen. Der Steinabbau unterhalb des Grundwasserspiegels ist beantragt. Doch damit nicht genug. Der Betrieb soll rund um die Uhr laufen, sonntags soll per Bahn abtransportiert werden. Der Abbau in und an Steinbruch-Wasserflächen erfolgt solange, wie es nicht bewiesen ist, dass es sich um Grundwasser handelt (was natürlich erst nachträglich festgestellt werden kann). Welche Forderung kommt als nächstes? Die Geschichte wiederholt sich: Bereits 1983 wurde laut Dr. Bauer (Brühne) zwischen den damaligen Steinbruchbetrieben und der Stadt ein Konsenz gefunden, der die dauerhafte Koexistenz zwischen Steinindustrie und Wassergewinnung sichern soll. Dadurch werde Warstein der Vorteil einer günstigen Wasserversorgung gewährt. Was ist diese Vereinbarung noch wert? Uns scheint die Forderung nach konsequenter Einhaltung von Rechten und Pflichten der bessere Weg zu sein, als sehr schwammige Absichten zu erklären, die im Nachhinein frei interpretierbar sind. Es gibt zahlreiche Rechtspositionen, auf die sich die Stadt berufen kann. Eine ist die als Eigentümerin: Die Stadt Warstein gewährt der Steinindustrie den Abbau des Kalksteins auf städtischen Parzellen auf Pachtbasis. Da die Stadt Warstein mit einem Abbau unterhalb des Grundwasserspiegels nicht einverstanden sein kann, hat die BG in einem separaten Antrag die Stadt bereits aufgefordert, umgehend bestimmte Pachtzinsverträge zu kündigen Wir bitten Rat und Verwaltung, Regierungspräsident Diegel intensiv dabei zu unterstützen, dass auch das Ziel 29, Absatz 3 des neuen Regionalplans umgesetzt wird: „Bei der Überlagerung von Bereichen für den Grundwasser und Gewässerschutz und Bereichen für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen hat die Wassergewinnung stets Vorrang vor dem Abbau von Bodenschätzen.” Das wäre eine weitere, starke Rechtsposition. Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster |