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Mehr Bürgerfreundlichkeit: BG-Antrag auf Änderung der Bebauungspläne PDF Drucken
Geschrieben von Lothar Bräutigam   
braeutigam_lothar.jpgLothar Bräutigam, stellvertretender Sachkundiger Bürger der BG Warstein, stellte jetzt folgenden Antrag an den Rat der Stadt Warstein:

Im Auftrag der BG-Fraktion beantrage ich die Änderung der B-Pläne in der Stadt Warstein bezüglich Einschränkung von Nebenanlagen. Hiervon sind nach meiner Kenntnis die Baugebiete „St.Poler Str.III“ und „Güldene Tröge“ betroffen. Diesbezügliche Anträge der Einwohner wurden bisher vom Ausschuss abgelehnt. Hierzu gibt es bekanntlich mittlerweile genügend Ärger mit den Bürgern, so dass sich die Politik wieder mit dem Thema beschäftigen sollte.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, in welchen Baugebieten unserer Stadt solche einschlägigen Einschränkungen bestehen. Es scheint mir hier keine allgemeine Regel zu geben, so dass wir die Bürger auch nicht unterschiedlich behandeln sollten. Wenn dennoch bei allen Gebieten die Nebenanlagen generell außerhalb des Baufensters ausgeschlossen wurden müssten auch ALLE Hauseigentümer gleich behandelt werden und bei ALLEN die Beseitigung dieser „unzulässigen“ Nebenanlagen verlangt werden. Die Einschränkung von Abrissverfügungen auf die o.a. beiden Baugebiete wäre demnach nicht legitim. Dann würde sicher ein Aufschrei in der gesamten Bevölkerung zu hören sein, dem sich auch die Politiker nicht verwehren könnten. Also ist die grundsätzliche Klärung und Änderung erforderlich.

Beispielhaft soll hier der B-Plan „St.Poler Str.III“ aufgeführt werden. Hier sind generell alle Nebenanlagen außerhalb des Baufensters unzulässig. Die Begründung ist sicherlich rechtlich sauber mit Hinweis auf städtebauliche Aspekte: „damit soll erreicht werden, dass die Bereiche zum öffentlichen Straßenraum sowie die rückwärtigen Ruhebereiche frei von baulichen Anlagen bleiben und über die Grenzen hinweg eine städtebauliche Einheit erzielt wird“. Also hat man neben den Stellplätzen, Garagen und überdachten Stellplätzen auch generell alle Nebenanlagen hier eingeschränkt.

Gerade die undifferenzierte Einbeziehung aller Nebenanlagen ist hier das rechtliche und tatsächliche Problem. Dies scheint mir wohl bisher von den Politikern nicht richtig erkannt worden zu sein, zumal seinerzeit insbesondere von Herrn Hoffmann „Horrorverhältnisse“ dokumentiert wurden, die gar nicht das Problem richtig darstellten. Es ging bei den Anträgen der Bürger nicht um den Wunsch nach Bau von Garagen und Stellplätze außerhalb des Baufensters sondern um die Zulässigkeit von „kleinen Nebenanlagen“ wie Gartenhütten etc.

Die konstruktiven Vorschläge der Verwaltung in der Sitzung am 08.12.2004 wurden dann nach Anregung durch Herrn Hoffmann von der Tagesordnung genommen. Damit hatte er genügend Zeit, die Horrorpräsentation in der Sitzung am 08.06.2005 vorzubereiten. Aufgrund dieser „Hoffmannschen Erzählungen“ war klar, dass (fast) alle Politiker erschrocken waren und den Antrag abgelehnt haben. Dabei war die Präsentation jedoch am Thema vorbei, da andere Regelverstöße (Zufahrten, Rigolen, große Anlagen …) nicht das Kernanliegen der „kleinen Nebenanlagen“ betrafen. Dies haben wegen der Verwirrung wohl nicht alle Politiker verstanden. Auch der Hinweis aus der Verwaltung, dass nicht alle vorhandenen Anlagen (Hütten) bei B-Plan-Änderung zulässig seien und wir deshalb auch nichts ändern sollten geht an der Sache vorbei (wenn „große“ Anlagen beanstandet werden ist das richtig, sollte jedoch nicht zu Lasten der Bürger mit den „kleinen“ Anlagen gehen).

Daher müssen wir uns noch einmal mit der Definition von „Nebenanlagen“ beschäftigen. Es war seinerzeit mein Wunsch in den Sitzungen, solche Anlagen zuzulassen, die auch nach der LandesBauO zulässig sind. Warstein hat hier aber sofort generell alle Nebenanlagen eingeschränkt. Zu diesen gehören dann neben den Gartenhütten auch Kleintierställe und sogar auch Kinderanlagen (z.B. Klettergerüste, Spielhütten …). Wollen wir tatsächlich unseren Bürgern eine solche Einschränkung zumuten und uns auch noch als „kinderfeindlich“ bloßstellen?

Die Änderung der B-Pläne könnte so formuliert werden, dass Nebenanlagen unzulässig sind soweit sie nach der LandesBauO genehmigungspflichtig sind. Damit würde erreicht, dass wir „genehmigungsfreie“ (also kleine) Nebenanlagen außerhalb des Baufensters zulassen. Dies wäre doch ein Kompromiss, der auch städtebaulich vertretbar ist und die Bürger nicht unnötig einschränkt. Warum machen wir denn in Warstein hier ein eigenes Recht mit Einschränkungen, die nicht zwingend sind und auch städtebaulich nicht stören (und dies auch nur für einzelne Baugebiete)???

In der letzten Sitzung des Ausschusses anlässlich Ablehnung des Antrages für das Baugebiet „Güldene Tröge“ wurde von den großen Parteien argumentiert, dass man hier „kein Fass aufmachen wolle“ und dann „ja alle kommen könnten“. Gerade dies erscheint mir ein Problem hinsichtlich Bürgerfreundlichkeit zu sein. Wenn wir nur einzelne Baugebiete hier einschränken wäre dies eine einseitige Benachteiligung und müsste dann auch korrigierbar sein. Wenn aber alle Baugebiete hiervon betroffen sein sollten, wäre sicherlich auch ein Nachdenken über die Begründung nicht unzumutbar (wir können ja auch im Zeitablauf durch Erfahrungen schlauer geworden sein und alte Entscheidungen überdenken –siehe auch unseren früheren Bundeskanzler Adenauer-). Es wurde auch noch angemerkt, dass die betroffenen Bürger „selbst schuld sind“, da sie das Thema erst auf die Tagesordnung gebracht haben („wo kein Kläger, da kein Richter“). Tolles Argument !!

Ein weiteres Argument war die Kostenfrage. Diese ist aus meiner Sicht aber nicht erheblich, da es sich nur um eine sehr geringfügige Änderung handelt. Die Neuformulierung eines einzelnen Satzes kann doch nicht so aufwändig sein. Die B-Pläne könnten in einem vereinfachten Verfahren geändert werden: 4 Wochen Aushang, keine Fragen, keine Klagen – also dann erledigt. Was ist daran so schwierig? Wahrscheinlich besteht das Problem nur in der störrischen Einsicht von Politikern, eine alte Entscheidung zu revidieren.


Warstein, den 27. Oktober 2007


Lothar Bräutigam
 
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