| BG-Anfrage: Wie kann sich der Bürger gegen falsche Bescheide wehren? |
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| Geschrieben von Redaktion: Jochen Köster | |
Nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahren gegen städtische Bescheide herrscht eine gewisse Unsicherheit in der Bevölkerung, wie man sich künftig gegen eindeutig falsche Bescheide der Stadt wehren kann. Aus diesem Grund hat die BG eine Anfrage an die Verwaltung und den Bürgermeister gerichtet.Anfrage der BG-Ratsfraktion zum Thema „Abschaffung des Widerspruchverfahrens für die Bürger/innen durch Gesetz des NRW- Landtages“ Sehr geehrter Herr Gödde! Zum 1. November 2007 sind per Landesgesetz fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft worden, die es bisher im Behördenverkehr gab. Folglich können Bürger und Bürgerinnen gegen einen Bescheid (z.B. Müllgebühren, Grundsteuer, Hundesteuer,... ), der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen. Wenn sie sich dagegen wenden wollen, müssen sie direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Der Gerichtsweg bedeutet jedoch für die Bürger eine erhebliche psychologische Hürde, da neben einer gut begründeten Klage auch ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen ist. Aus Sicht der BG ist somit ein wertvolles, kostenfreies Instrument zur nachträglichen Überprüfung von Bescheiden weg gefallen. Für die BG-Fraktion bitte ich daher um die Beantwortung folgender Fragen zu obiger Thematik in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder im Rat. 1. Wie wird die Verwaltung die Bürger/innen über die neue Gesetzeslage informieren? 2. Müssen Bescheide der Stadt Warstein noch verständlicher und überzeugender gestaltet werden, um den Bürgern Klagen zu ersparen und auch die Belastung der Verwaltung durch Gerichtsverfahren in Grenzen zu halten? 3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten bei Widersprüchen der Bürger informell Meinungs-verschiedenheiten auszuräumen und Bescheide zu berichtigen, bevor es ansonsten zum Gericht geht? Mit freundlichen Grüßen Jochen Köster Fraktionsvorsitzender |
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Nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahren gegen städtische Bescheide herrscht eine gewisse Unsicherheit in der Bevölkerung, wie man sich künftig gegen eindeutig falsche Bescheide der Stadt wehren kann. Aus diesem Grund hat die BG eine Anfrage an die Verwaltung und den Bürgermeister gerichtet.