| Bestellung eines Beigeordneten: Stellungnahme BG |
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| Geschrieben von Redaktion: Karl-Heinz Berghoff | |
Als die Rot- Grüne Landesregierung 1994 die kommunale Gemeindeordnung geändert hat - sie trat am 01.10.1999 in Kraft-, hat sie eine Entscheidung getroffen, die nicht ohne Probleme ist. Unter anderem wurde die kommunale Doppelspitze mit einem Stadtdirektor und einem ehrenamtlichen Bürgermeister abgeschafft und durch einen hauptamtlichen Bürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt wird, ersetzt. Weder die Gemeindeordnung noch das Kommunalwahlgesetz verlangen von den Bewerbern formale Qualifikationen in Bezug auf die Berufsbildung oder die Aus- und Vorbildung. Die vorherige berufliche Tätigkeit spielt damit für die rechtliche Zulässigkeit einer Kandidatur keine Rolle. Jeder Bürger, der das 23. Lebensjahr vollendet, kann sich demnach zur Wahl stellen.Unser jetziger Bürgermeister Manfred Gödde hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und ist ein gestandener Mann mit langer Politikerfahrung. Er zeigt Engagement und will das Beste für die Stadt Warstein. Er wurde 2004 mit großer Mehrheit zum Bürgermeister gewählt. Dass ein solcher Mann nicht allein eine Verwaltung mit ca. 300 Mitarbeitern leiten kann, sollte jedem Bürger bewusst sein. Sowohl die Verwaltungsspitze als auch die Mitarbeiter der Verwaltung sind kompetente und engagierte Personen, die gemeinsam mit dem Bürgermeister versuchen, die durch den Nothaushalt, sprich die finanzielle Schieflage unserer Stadt anstehenden großen Probleme zu lösen. Dieses ist sicher nur ein Feld, das uns aber aufgrund unserer geringen Ressourcen in unseren Möglichkeiten stark einschränkt. Dass dieses finanzielle Desaster nicht der jetzige Bürgermeister zu verantworten hat, sondern frühere Amtsträger durch falsche Entscheidungen auf den Weg gebracht haben, muss hier noch einmal erwähnt werden. Dass die Fraktionen von CDU, SPD und WAL den Antrag gestellt haben, einen Beigeordneten einzustellen, um in Warstein wieder „ etwas zu bewegen „kann die BG nicht nachvollziehen. Die jetzige Verwaltungsspitze, die schon jahrelang unter verschiedenen Amtsträgern zu deren Zufriedenheit gute Arbeit geleistet hat, steht jetzt unter Bürgermeister Gödde in einer Art und Weise in der Kritik, die nach unserer Ansicht nicht zu tolerieren ist. Den Kämmerer unserer Stadt –Florian Beutler- der mit den eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten das sicherlich Optimale für die Stadt erreichen möchte, soll durch den neuen Beigeordneten ersetzt werden. Ein Mann, der wie kaum ein anderer die Verwaltung kennt und von allen Mitarbeitern geachtet wird, soll durch einen Beigeordneten, von dem die Qualitäten bisher nur auf dem Papier stehen, ersetzt werden. Zur Klarstellung und Information für alle Bürgerinnen und Bürger: Ein Beigeordneter wird für 8 Jahre gewählt, ohne Probezeit, ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung. Ein Beigeordneter kostet die Stadt pro Jahr 100 –130.000 Euro. BG-Fraktion Karl-Heinz Berghoff Ratsmitglied |
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Als die Rot- Grüne Landesregierung 1994 die kommunale Gemeindeordnung geändert hat - sie trat am 01.10.1999 in Kraft-, hat sie eine Entscheidung getroffen, die nicht ohne Probleme ist. Unter anderem wurde die kommunale Doppelspitze mit einem Stadtdirektor und einem ehrenamtlichen Bürgermeister abgeschafft und durch einen hauptamtlichen Bürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt wird, ersetzt. Weder die Gemeindeordnung noch das Kommunalwahlgesetz verlangen von den Bewerbern formale Qualifikationen in Bezug auf die Berufsbildung oder die Aus- und Vorbildung. Die vorherige berufliche Tätigkeit spielt damit für die rechtliche Zulässigkeit einer Kandidatur keine Rolle. Jeder Bürger, der das 23. Lebensjahr vollendet, kann sich demnach zur Wahl stellen.