Nach ca. einem Jahr entschied der Ausschuss endlich, mit großer Mehrheit und zwei Enthaltungen, für die Schließung der Kindertageseinrichtung Mühlweg zum 31.07.2012 bei gleichzeitiger Erweiterung der Kindertageseinrichtung Lönsstraße. Ein vernünftiger Beschluss, der noch vom Stadtrat bestätigt werden muss.
Die abgeänderte Form der Selbstverpflichtungserklärung für den Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen wurde beschlossen und angenommen. Hierbei ging es in der Hauptsache darum, dass die Personalausweise nicht mehr eingesammelt werden dürfen. Stattdessen wird ein farbiges Armbandsystem eingeführt.
Städtisches Melderegister: Welche persönlichen Daten werden weiter gegeben?
Geschrieben von Jochen Köster
In den letzten Jahren gewinnt der Datenschutz zunehmend an Bedeutung, gleichzeitig steigt aber aufgrund des wachsenden Datenhandels die Belästigung der Bürger durch zum z.B. massenhaft zugesandte Werbung mit zum Teil zwielichtigen Angeboten. Die Stadt Warstein „darf“ als Meldebehörde gemäß Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Daten der hier gemeldeten Bürger an Dritte weitergeben.
Anfrage und Antrag Melderegisterauskünfte
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die BG-Fraktion bittet um schriftliche Mitteilung (gemäß §18 Geschäftsordnung Stadt Warstein), ob die Stadt Warstein nach §34 (Melderegisterauskunft) und/oder nach §35 (Melderegisterauskunft in besondern Fällen) Daten weitergibt?
Wenn ja
1. Wem wurden in den letzten 3 Jahren solche Daten weiter gegeben? Ich bitte die Fälle, in denen die Weitergabe an Adressbuchverlage nach §35(4) erfolgte, gesondert aufzuführen.
2. Erfolgte die Weitergabe gegen Gebühr/Entgelt und wenn ja, wie hoch war diese(s) in den letzten 3 Jahren?
3. Wie kann sich der Bürger gegen die Weitergabe wehren?
Zum Schutz der Bürger stellt die BG-Fraktion hiermit vorsorglich den Antrag, dass künftig auch in den Fällen (z.B. §35 Abs. 3 und insbesondere Abs. 4, u.a. Herausgabe an Adressbuchverlage) ohne Zustimmung des Bürgers keine Daten herausgeben werden dürfen. Persönliche Daten sind ein höchst schützenswertes Gut.
Begründung:
In einigen Fällen konnte der Bürger zwar bislang im Nachhinein die Herausgabe seiner Daten widerrufen. Aber was nutzt der Widerspruch, wenn man nicht weiß, dass oder ob die eigenen Daten bereits an einen Adressbuchverlag herausgegeben wurden?
Für die BG-Fraktion:
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Köster
Risiken minimieren: Vorsorgliche Kündigung der WLE-Verlustbeteiligung
Geschrieben von Lothar Bräutigam
Anläßlich des angekündigten Ausstieges des Landschaftverbandes Westfalen-Lippe (LWL) aus der Vereinbarung zur Verlustabdeckung bei der WLE (Westfälische Landeseisenbahn) stellte BG-Ratsmitglied Lothar Bräutigam jetzt folgenden Antrag an die Stadt Warstein:
Dringlichkeitsantrag an den Rat der Stadt Warstein
Tischvorlage zur Ratssitzung am 21. Dezember 2009
Laut Presseberichten wird der LWL als Gesellschafter der WLE mit bisher 33,33% aussteigen. Diese Beteiligung wird über die WLV gehalten. Noch in diesem Jahr soll die gesonderte Vereinbarung zur Verlustabdeckung unter Einhaltung der 3-jährigen Frist „vorsorglich“ gekündigt werden.
Daher beantragen wir, auch seitens der Stadt Warstein, die mit 6,71% eine Beteiligung an der WLE hält, ebenfalls die Vereinbarung über die Abdeckung von Verlusten der Gesellschaft noch in diesem Jahr zwecks Fristwahrung „vorsorglich“ zu kündigen. Diese Vereinbarung datiert vom 26.06.1984 mit einer Zusatzvereinbarung vom 07.02.1985 und kann mit einer Frist von 3 Jahren zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Beteiligung wurde auf die Stadtwerke als rechtlich unselbständige Einheit unserer Stadt übertragen und dort wird auch der Verlust bilanziell ausgewiesen.
Wegen der Dringlichkeit bitte ich diesen Antrag als Tischvorlage in der Sitzung des Rates am 21.12.2009 vorzulegen und zu beraten.
Begründung:
Mit der Vertragskündigung durch LWL/WLV kommen auf die Stadt Warstein unabsehbare Verlustrisiken zu. Wenn die Verlustabdeckungsvereinbarung nicht in diesem Jahr gekündigt wird verlängert sich das Risiko zum Verlustausgleich um ein weiteres Jahr. Als Gemeinde mit Nothaushalt können wir uns dieses nicht leisten. Es kann offen bleiben wie die Verhandlungen zur Restrukturierung der WLE im nächsten Jahr enden. Jedenfalls ist es unsere Pflicht als Rat, Risiken für unsere Stadt zu minimieren. Daher ist es zwingend, dass alle rechtlichen Schritte zur Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen frühzeitig ergriffen werden. Eine wissentliche und bewusste Verzögerung halten wir für schädlich und unverantwortlich im Interesse unserer Bürger. Zu den daraus möglicherweise drohenden persönlichen Haftungen der Ratsmitglieder sollte die Verwaltung bei der Beratung Stellung nehmen.
Bei Ausfall des LWL zum dauerhaft notwendigen Verlustausgleich für die WLE müssen zwangsläufig aufgrund der vertraglichen Vereinbarung die übrigen Gesellschafter höhere Beiträge leisten – auch die Stadt Warstein. Es ist unwahrscheinlich, dass Dritte die Verlustbeiträge des LWL übernehmen.
Als Vorsitzender habe ich in der Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2009 diese Vertragskündigung thematisiert. Seitens der Verwaltung wurde vom Kämmerer bestätigt, dass hier allein der Rat zuständig ist und hierüber in der letzten Sitzung des Jahres 2009 beraten und entschieden werden soll.
Warstein, den 15. Dezember 2009
für die BG-Fraktion:
Lothar Bräutigam
Aufklärung gefordert: Rennweg trotz 120.000 Euro-Sanierung nicht nutzbar
Geschrieben von Ferdi Kühle, Jochen Köster
Der sogennante Rennweg wurde kürzlich aus Steuergeldern komplett saniert. Doch das Ergebnis lässt zu wünschen übrigen, der Weg ist praktisch nicht benutzbar. Aus diesem Grund richten die BG-Ratsmitglieder Ferdi Kühle und Jochen Köster eine Anfrage an die Stadt Warstein:
Anfrage zum aktuellen Ausbesserungstand Rennweg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BG-Fraktion hat bezüglich des aktuellen Ausbesserungstandes Rennweg einige Fragen. Wie von BG-Ratmitglied Ferdi Kühle im Bauausschuss (10.12.) dokumentiert befindet sich der Weg auf Warsteiner Gebiet in einem erbärmlichen Zustand, obwohl in diesen Weg insgesamt 120.000 Euro Steuergelder geflossen sind. Wie ein solcher Weg nach einer professionellen Instandsetzung aussehen muss, zeigt sich beim Rennweg auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee, der direkt an den Warsteiner anschließt und in etwa zeitgleich erneuert wurde.
Da der Warsteiner Teil des Rennweges bereits endabgenommen (also als mangelfrei bewertet) wurde, stellen sich die Unterzeichner die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir in schriftlicher Form bitten (gemäß §18 Abs.1 Geschäftsordnung Rat und Ausschüsse der Stadt Warstein):
1. Wurde die Rechung des Bauunternehmens bereits beglichen, und wenn ja, in voller Höhe? Zwar unterliegt die Ausbesserung der Straße einer 2jährigen Gewährleistung nach VOB, aber angesichts der Wirtschaftskrise darf aus Sicht der Steuerzahler nicht ausgeschlossen werden, dass alle Unternehmen dieser Verpflichtung auch noch nachkommen können.
2. Muss die stark ramponierte Straße nicht gesperrt werden, um die Schäden nicht noch weiter zu vergrößern? Warum wird nicht die sofortige Nachbesserung verlangt, sondern – wie vom Kämmerer vorgeschlagen – erst im Frühjahr? Aus unserer Sicht besteht die Gefahr eines Rechtstreits, da im Frühjahr nicht mehr eindeutig feststellbar ist, ob der Unternehmer oder die weitere Benutzung für welche Schäden verantwortlich ist.
3. Entspricht das ausgeschriebene Straßenbaumaterial dem für solche Wege technisch vorgeschriebenen? Wurde durch stoffliche Beprobung überprüft, ob das aufgebrachte Material dem geforderten entspricht? Unsere Recherchen haben ergeben, dass das verwendete Material vollkommen ungeeignet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Die Sitzungen finden - soweit nicht anders vermerkt - jeweils um 18 Uhr im Konferenzraum "Keller" des Rathauses statt.
Informationsysteme für Bürger
Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Beschlussvorlagen, Sitzungsprotokolle und Beschlüsse
der Stadt Warstein und
des Kreises Soest.
Feinstaubmessung Warstein 2010
Überschreitungen
des Grenzwertes für
Feinstaub / PM10
(Stand 04.03.2010):
4 Tage
>= 50 µg/m³
(01.01.2010-31.01.2010)
Achtung: Seit 2010 geändertes Messverfahren. Die Werte werden aufgrund des neuen Referenzverfahrens nicht mehr täglich, sondern erst nach Laborverifizierung mit einer 4-6 wöchigen Verspätung veröffentlicht.
Die parken hier wochenlang wie die Wilden WARSTEIN - Die parken hier wochenlang wie die Wilden. Udo Rickert ist es als Anwohner leid, sich jeden Morgen über das Parkplatzproblem der Westfälischen Klinik aufzuregen. Er und seine Nachbarn aus der Suttroper Lindenstraße gingen gestern an die Öffentlichkeit und fassten ihren Protest in Worte. Seitdem die Klinikleitung die Zufahrt auf das Klinikgelände beschränkt hat, Schneemassen am Straßenrand liegen und die Westfälische-Landes-Eisenbahn einen Teil des Parkplatzes vor der Klinikpforte für den Bahnhofumbau in Anspruch nimmt, gäbe es in der Lindenstraße das Parkplatzproblem.