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Steinflug: Es reicht, statt Samthandschuhen nun härtere Bandagen PDF Drucken
Geschrieben von Andreas Kückmann   
Andreas KückmannEs reicht! Und zwar endgültig.

Nach dem erneuten Fall von Steinbruch-Terror ist es für uns Warsteiner an der höchsten Zeit die Samthandschuhe auszuziehen und härtere Bandagen anzulegen.
 
Es ist nicht mehr nur mit markigen Worten unseres Bürgermeisters und empörten Leserbriefen in der Zeitung getan (dafür haben Brühne & Co. nur ein mitleidiges Lächeln übrig). Nein, es müssen nun Maßnahmen ergriffen werden, die der Steinbruchindustrie und deren Lobbyisten richtig weh tun. Und diese Maßnahmen gibt es tatsächlich, sie müssten nur mal ernsthaft angewandt werden.

Als Erstes wäre da der

§ 35 Gewerbeordnung (GewO) (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit)
Im Absatz (1) heißt es hier auszugsweise:
(1)    Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.

In juristischen Abhandlungen findet man hierzu im Internet z.B. folgende Erläuterungen:
•    Die Gewerbeerlaubnis wird widerrufen beziehungsweise die Ausübung des Gewerbes untersagt, wenn der Gewerbetreibende in Hinblick auf das ausgeübte Gewerbe unzuverlässig und eine Besserung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.

Ein Gewerbetreibender gilt beispielsweise als unzuverlässig, wenn
•    Verfahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gegen ihn eingeleitet wurden, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen,
•    die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.

Ich denke, jeder halbwegs pfiffige Jurist kann den § 35 GewO auf die Firma Brühne anwenden, auch wenn Brühne sich nicht selber die Finger schmutzig machen wollte und daher ein Subunternehmen mit den Sprengarbeiten beauftragt hat.

Als Zweites gilt es die Arbeit der zuständigen Behörde beim Kreis Soest entsprechend zu würdigen. Wenn der beim Kreis für Emmissionsschutz zuständige Abteilungsleiter Michael Joswig (in vorauseilendem Gehorsam?)  ohne eigen erworbene Kenntnisse erklärt „Was die Sicherheit betrifft, ist alles korrekt gelaufen.“ , so sollte schleunigst im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde geklärt werden, wessen Interessen hier eigentlich vertreten werden. Die der Warsteiner Bürger sicherlich nicht!

Als Drittes sollten die Abnehmer des Warsteiner Kalksteins über die ungeheuerlichen Vorfälle bei der Steingewinnung und der ggf. getroffenen Gegenmaßnahmen der Warsteiner umfänglich informiert werden. Vielleicht überdenkt der ein oder andere Großkunde von Brühne & Co. zur Abwehr von Imageschäden und zur Sicherung der Rohstofflieferungen ( siehe oben §35 GewO )  die Geschäftsbeziehungen zu Brühne & Co.
Dies könnte evtl. das natürliche Ende des Steinbruch-Terrors bedeuten.

Die Warsteiner Bevölkerung erwartet von der Verwaltung, dass diese oder ähnliche Maßnahmen ergriffen werden. Und zwar jetzt und nicht erst wenn es zu spät ist.

Andreas Kückmann
Sachkundiger Bürger
 
Erneuter Steinflug: BG stellt Strafanzeige PDF Drucken
Geschrieben von Jochen Köster   
Koester Jochen.jpgWillkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Eine willkürliche Entscheidung ist zugleich ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. So hat laut Wikipedia das Bundesverfassungsgericht "Willkür" definiert. Wie würde es wohl die typischen(?) Warsteiner Verhältnisse bezeichnen?

In Warstein dürfen die Versäumniszuschläge der Bücherei Belecke nicht über einen Euro steigen, weil sonst zu viele Bücher rechtzeitig zurück gebracht würden. Damit hätte die Stadt weniger Einnahmen, argumentiert die Verwaltung. Sollten dann nicht auch Parkknöllchen günstiger werden? Damit würde die Zahl der Falschparker und somit auch die Summe der zu kassierenden Verwarngelder steigen.

Und weiter: Obwohl auch die jungen Luchse laut Verwaltung "formaljuristisch" gechipt sein müssen, sind sie es nicht. Denn darauf hat der Förster "im Interesse der Jungtiere" bislang verzichtet. Ist die Stadt bei Hundebesitzern genau so großzügig?

Nächstes Beispiel: Die Range ist immer wieder durch eingeleitete, stark verunreinigte Oberflächenwasser getrübt. Der Dreck kommt direkt aus den Brüchen und vom LKW-Verkehr. Eigentlich gilt das Verursacherprinzip. Und was macht die Stadt? Sie stellt nach der subventionierten "Reifenwaschanlage" künftig u.a. kostenlose Versickerungsflächen zur Verfügung. Das Ergebnis ist sicher im Sinne der Stadt. Aber darf denn jetzt auch jeder Bürger Straßen verdrecken und z.B. seinen Sperrmüll auf die Straße stellen? Bei kostenloser Abholung?

Um deutlich mehr Geld geht es bei der Großen Mitte: Mit diesem Investor gibt es nur die große Lösung, die der Stadt allerdings einige Millionen Euro an Zuschüssen kostet. Und er braucht erst die Zustimmung zum Rathausverkauf (=Abriss), bevor er sich festlegt, wie der Megabau in der Stadtmitte letztlich aussehen soll. Bislang gibt es nur unverbindliche bunte Bildchen. Verpflichtende Verträge dazu lehnt der Investor ab. Auch schöne Privathäuser tragen zur Attraktivität einer Stadt bei. Bekommen die Bürger Warsteins demnächst auch eine Vorabgenehmigung beim Hausbau, ohne zuvor konkrete Pläne vorzulegen? Und wie sieht es mit ebenso hohen Zuschüssen aus?

Und nun der Hammer: Nicht zum ersten Mal geht von einer Sprengung eine direkte Gefährdung der Bevölkerung aus. Der Kreis äußert sich lapidar: "Was die Sicherheit betrifft, ist alles korrekt verlaufen". Und das bereits vor(!) einem noch zu erstellenden Gutachten. Die Stadt hält sich bedeckt. Hielten sich die Verwaltungen genau so "bedeckt" bei Kartoffelfeuern oder zu lauter Musik ...? Diesmal war es Steinflug, beim nächsten Mal die Hillenbergsquelle?

Ist das wirklich alles in städtischem, also unserem Interesse? Die Gefährdung der Bevölkerung ganz sicher nicht. Deshalb stellt die BG Warstein Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Köster

 
BG bleibt dabei: Keine Zustimmung für millionenschweren Betonklotz PDF Drucken
Geschrieben von Jochen Köster   
Koester Jochen.jpgUm es vorweg zu sagen und Spekulationen entgegenzutreten: Die BG-Fraktion bleibt dabei, von uns wird es keine Zustimmung für einen millionenschweren, das Stadtbild zerstörenden Betonklotz in Warstein geben. Wir haben dem – unter Ausschluss der BG – von der CDU, SPD und WAL ausgearbeiteten Beschlussvorschlag zugestimmt, weil wir die dringend notwendige städtebauliche Entwicklung der Kernstadt selbstverständlich begrüßen. Der vom Rat gefasste Beschluss ist keine endgültige Entscheidung für oder gegen den Bövingloh-Wahnsinn.

Gegen die geforderte Wirtschaftlichkeitsberechnung  und Verträglichkeitsprüfung ist deshalb nichts einzuwenden. Ich frage mich nur, welche der zig vorliegenden Aussagen und Berechnungen dann die richtige ist? Was hat sich übrigens seit der BG-Stellungnahme vom Juni geändert, als wir feststellten:
 
Schon kurz nach dem Ausschuss (5. Mai 2011) macht der Investor Bövingloh unmissverständlich klar, dass es mit ihm keine „Neue Mitte“ ohne Rathausabriss gibt. Bislang ist diese endgültige Position der Öffentlichkeit wohl kaum bekannt. Seit einer interfraktionellen Sitzung am Montag (6. Juni 2011) darf aber dieses nun Jedermann wissen. Und auch, dass weiter nach einer Lösung gesucht wird, die da sinngemäß lautet: Neue Mitte mit neuem Rathaus, aber finanziell für die Stadt darstellbar.
 
Es folgt nun also eine zweite Rechenwelle mit schön- und kaputtrechnen. Irgendwann wird’s schon passen. Allen ist klar, dass in Warsteins Mitte etwas passieren muss. Aber wir wissen auch, dass wir mit einem Beschluss auf Jahrzehnte hinweg in Warstein leben müssen, sowohl städtebaulich als auch finanziell. Deshalb: sollte nicht endlich die Öffentlichkeit informiert und dann ergebnisoffen ein gemeinsamer Weg gefunden werden?

Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob es mehr Neuberechnungen (4?) oder Versprechungen des Bürgermeisters (5?) gab, die Bürger endlich in die Entscheidungsfindung einzubinden. In einem bin ich mir aber sicher: an den Fakten, auch den Berechnungen, hat und wird sich aus jetziger Sicht nichts Entscheidungsrelevantes ändern (können). Bestimmte Kreise wollen die stets gleichen Fakten dem Bürger nur anders verpackt bzw. „optimiert“ verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Köster
 

Fraktionssitzungen

Fraktionssitzungen der BG Warstein
(Stand 13.01.2012):

23.01.
30.01.
06.02.

Die Sitzungen finden - soweit nicht anders vermerkt - jeweils um 18 Uhr im Konferenzraum "Keller" des Rathauses statt.

Informationsysteme für Bürger

Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Beschlussvorlagen, Sitzungsprotokolle und Beschlüsse
der Stadt Warstein und
des Kreises Soest.

Feinstaubmessung Warstein

Überschreitungen
des Grenzwertes für
Feinstaub / PM10.
(Stand 18.01.2011):

0 Tage
>= 50 µg/m³
(01.01.2012-11.01.2012)

Achtung: Maximal 35 Tage. Seit 2010 geändertes Messverfahren. Die Werte werden aufgrund des neuen Referenzverfahrens nicht mehr täglich, sondern erst nach Laborverifizierung mit einer 4-6 wöchigen Verspätung veröffentlicht.

Überschreitungen 2006:
65 Tage > 50 µg/m³.

2007 keine Messung.
2008 keine Messung.

Überschreitungen 2009
33 Tage > 50 µg/m³.
(nachträglich korriert,
zuvor 38 Tage).

Seit 09/2009 Sprinkleranlage vor dem Messcontainer:

Überschreitungen 2010
20 > 50 µg/m³.

Überschreitungen 2011
32 > 50 µg/m³.
12 > 75/>50 µg/m³.

Mehr Informationen siehe
Landesumweltamt 1
Landesumweltamt 2
EU-Richtlinien