Gemeindefinanzierung: Wer die Musik bestellt, soll auch bezahlen
Geschrieben von Jochen Köster
Wenn die Stadt Warstein ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen will, dann „müssen wir den Bürgern eine Menge zumuten“, sagte Kämmerer Florian Beutler, als er den Haushalt 2012 einbrachte. Was aber den Bürgern zuzumuten sein soll, kam nicht ganz so deutlich zur Sprache.
Aus dem Haushaltsentwurf ist ersichtlich, dass bis zum Jahr 2022 die „Steuern und ähnliche Einnahmen“ der Stadt Warstein um ca. 30% oder rund 10 Millionen Euro steigen sollen. Mit steigenden Gewerbesteuereinnahmen wird seriöserweise kaum gerechnet. Den größten Teil dieser Summe muss also der Bürger zahlen. Die Grundsteuer B, das sind die Haus- und Grundbesitzabgaben, sollen ab 2016 schrittweise verdoppelt werden. Das würde der Stadt ca. 3 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen. Fehlen noch 7 Millionen, die als Einnahmen vorgesehen sind. Wo sollen die her kommen? Bleibt eigentlich nur eine drastische Erhöhung des Wassergelds.
Und was bedeutet das für den einzelnen Bürger? Er muss künftig pro Jahr mehr als 300 Euro zusätzlich an Abgaben zahlen. Wie soll(en) der Einzelne oder gar eine Familie diese Belastungen schultern?
Dem Kämmerer ist kein Vorwurf zu machen. Er hält sich strikt an die Fakten und die Vorgaben des Innenministeriums. Deshalb sprach er sich auch für einen Beitritt zum Stärkungspakt aus. Das hätte mit viel Glück jährlich 700.000 Euro an Zuschüssen seitens des Landes bringen können. Voraussetzt, viele der noch verschuldeteren Gemeinden hätten den Antrag nicht gestellt. Und Warstein hätte die Bürger bereits bis 2018 mit den 10 Millionen Euro Mehrkosten belastet. Quasi in vorauseilendem Gehorsam. Deshalb hat die BG den Beschlussvorschlag abgelehnt.
700.000 Euro jährlich, das sind 25 Euro pro Bürger. Das ist das Angebot des Landes NRW zur Entschuldung. Deutsche Beiträge zur notwendigen Entschuldung auf EU-Ebene belaufen sich auf das zigfache – bis hin zu mehreren tausend Euro pro Bürger.
Sicher kann man über Griechenland oder Irland schimpfen, aber wir Warsteiner sind auch nicht besser. „Man muss auch über Standards nachdenken“, sagte der Kämmerer zu Recht. Ich wurde während im letzten Jahr noch angegriffen, als ich von „Goldenen Wasserhähnen“ sprach, die wir uns schlicht nicht leisten können. Genau genommen: nie leisten konnten. Das gilt übrigens auch für Zuschüsse, die nach Himmelsrichtungen und nicht nach Bedürftigkeit verteilt werden, z.B. den Aufbau Ost.
Der Kämmerer wies auch darauf hin, dass wenn wir die Standards halten wollen, diese auch bezahlen müssen. Dem kann ich nicht so ganz zu stimmen. Denn viele Standards und Ausgaben sind nicht hausgemacht. Sie wurden vom Bund und vom Land den Gemeinden aufgebürdet. Und das ist gemäß Grundgesetz eigentlich unzulässig. Das dort verankerte Konnexitätsprinzip besagt vereinfacht: Wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen.
Eigentlich bräuchten wir dringend eine Reform der Gemeindefinanzierung. Doch was passiert? Bund und Land verordnen sich Schuldenbremsen. Aber die Musik wird weiter bestellt. Wer darf die wohl bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Köster
Vor möglichen Verhandlungen: BG beantragt Auskunft zu Steinverträgen
Geschrieben von Jochen Köster
Die Umgehungstraße B55n ist für die Stadt Warstein von zentraler Bedeutung. Allerdings ist die Steinindustrie bei vielen südlich des Piusbergs im Bereich der Trasse gelegen Flächen Eigentümerin oder Pächterin, auch von städtischen Grundstücken. Angesichts des komplexen Vertragswerks mit der Steinindustrie und den anstehenden Entscheidungen hat die BG-Fraktion einen Antrag auf Auskunft gestellt. Ohne diese Informationen sind Grundsatzenscheidungen oder neue Vertragsabschlüsse kaum sinnvoll.
Die BG-Fraktion Warstein beantragt, der Rat beauftragt die Verwaltung:
1. mit der Erstellung einer Auflistung darüber, welche der von Steinindustrie gepachteten, städtischen Grundstücke
a) regulär kündbar sind,
b) einem möglichen Sonderkündigungsrecht z.B. bei Verstößen gegen Verträge unterliegen. Es gibt zu überprüfende Formulierungen in Verträgen, die ein solches Recht einzuräumen scheinen,
c) auf denen nach Bergrecht abgebaut wird. Bereits vor Jahren stellte der BGH sinngemäß fest, dass der Abbau von Kalkstein nach Bergrecht (als „Marmor“) dann zweckwidrig ist, wenn dies gegen den Willen des Grundeigentümers erfolgt. Eine explizite Zustimmung/Ablehnung für den Abbau nach Bergrecht kann es seitens der Stadt nicht gegeben haben, denn alle Verträge sind älter als das BGH-Urteil.
Wir erbitten die Auflistung unter Aufführung entsprechender Fristen sowie möglicher rechtlicher Konsequenzen (insbesondere Abbau nach Bergrecht und Sonderkündigungsrecht)
2. Aufstockung der Personalstunden für die Aufarbeitung des Vertragswerks, ggf. durch zusätzliches oder externes Personal.
Begründung:
Für den Bau der Umgehungstrasse B55n will die Stadt Warstein (auch auf Bitten von Straßen.NRW) Verhandlungen mit der Steinindustrie führen. Das verwundert, zumal bereits vertraglich festgelegt wurde, dass im Bereich der Trasse der Steinabbau bis Ende 2009 abgeschlossen sein muss.
Gleichwohl ist es dringend erforderlich, die beantragten Überprüfungen mit in die Auswertung des komplexen Vertragswerkes aufzunehmen. Erst die Kenntnis der Gesamtsituation versetzt die Stadt in die Lage, entscheiden zu können. Und zwar darüber, ob überhaupt - und wenn ja welche - Verhandlungen mit der Steinindustrie sinnvoll sind. Im Gegensatz zur Steinindustrie kennt die Stadt Warstein ihre eigene Rechtsposition bislang eher vage. Deshalb findet seit geraumer eine „Inventur der Verträge“ (Aufbau Vertragsmanagement) statt. Neue Verträge würden deshalb die Situation wohl nur „verschlimmbessern“.
Bereits am 20.9.2010 sowie am 31.01.2011 beantragte die BG den Aufbau eines Vertragsmanagements, unter anderem auch mit Überprüfung auf Sonderkündigungsrechte bei Steinflug oder unerlaubtem Abbau. Überraschend wurde uns seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass so etwas erst aufgebaut werden müsse und dies Zeit benötige. Jedweder zusätzlicher Überprüfungsauftrag während des Aufbaus würde zwangsläufig zu weiterer Verzögerung führen.
Derzeit ist nur eine Person mit etwa einer halben Stelle mit der Aufarbeitung des Vertragswerks befasst. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und dennoch schnellstmöglich entscheidungsrelevante Informationen zu erhalten, ist eine vorübergehende Aufstockung zwingend erforderlich. Die Zeit drängt. Nicht nur wegen der B55n.
Mit freundlichen Grüßen
Für die BG-Fraktion
Jochen Köster
Steinflug: Es reicht, statt Samthandschuhen nun härtere Bandagen
Geschrieben von Andreas Kückmann
Es reicht! Und zwar endgültig.
Nach dem erneuten Fall von Steinbruch-Terror ist es für uns Warsteiner an der höchsten Zeit die Samthandschuhe auszuziehen und härtere Bandagen anzulegen.
Es ist nicht mehr nur mit markigen Worten unseres Bürgermeisters und empörten Leserbriefen in der Zeitung getan (dafür haben Brühne & Co. nur ein mitleidiges Lächeln übrig). Nein, es müssen nun Maßnahmen ergriffen werden, die der Steinbruchindustrie und deren Lobbyisten richtig weh tun. Und diese Maßnahmen gibt es tatsächlich, sie müssten nur mal ernsthaft angewandt werden.
Als Erstes wäre da der
§ 35 Gewerbeordnung (GewO) (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit)
Im Absatz (1) heißt es hier auszugsweise:
(1) Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.
In juristischen Abhandlungen findet man hierzu im Internet z.B. folgende Erläuterungen:
• Die Gewerbeerlaubnis wird widerrufen beziehungsweise die Ausübung des Gewerbes untersagt, wenn der Gewerbetreibende in Hinblick auf das ausgeübte Gewerbe unzuverlässig und eine Besserung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.
Ein Gewerbetreibender gilt beispielsweise als unzuverlässig, wenn
• Verfahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gegen ihn eingeleitet wurden, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen,
• die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.
Ich denke, jeder halbwegs pfiffige Jurist kann den § 35 GewO auf die Firma Brühne anwenden, auch wenn Brühne sich nicht selber die Finger schmutzig machen wollte und daher ein Subunternehmen mit den Sprengarbeiten beauftragt hat.
Als Zweites gilt es die Arbeit der zuständigen Behörde beim Kreis Soest entsprechend zu würdigen. Wenn der beim Kreis für Emmissionsschutz zuständige Abteilungsleiter Michael Joswig (in vorauseilendem Gehorsam?) ohne eigen erworbene Kenntnisse erklärt „Was die Sicherheit betrifft, ist alles korrekt gelaufen.“ , so sollte schleunigst im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde geklärt werden, wessen Interessen hier eigentlich vertreten werden. Die der Warsteiner Bürger sicherlich nicht!
Als Drittes sollten die Abnehmer des Warsteiner Kalksteins über die ungeheuerlichen Vorfälle bei der Steingewinnung und der ggf. getroffenen Gegenmaßnahmen der Warsteiner umfänglich informiert werden. Vielleicht überdenkt der ein oder andere Großkunde von Brühne & Co. zur Abwehr von Imageschäden und zur Sicherung der Rohstofflieferungen ( siehe oben §35 GewO ) die Geschäftsbeziehungen zu Brühne & Co.
Dies könnte evtl. das natürliche Ende des Steinbruch-Terrors bedeuten.
Die Warsteiner Bevölkerung erwartet von der Verwaltung, dass diese oder ähnliche Maßnahmen ergriffen werden. Und zwar jetzt und nicht erst wenn es zu spät ist.
Andreas Kückmann
Sachkundiger Bürger
Fraktionssitzungen
Fraktionssitzungen der BG Warstein
(Stand 15.05.2012):
Die Sitzungen finden - soweit nicht anders vermerkt - jeweils um 18 Uhr im Konferenzraum "Keller" des Rathauses statt.
Informationsysteme für Bürger
Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Beschlussvorlagen, Sitzungsprotokolle und Beschlüsse
der Stadt Warstein und
des Kreises Soest.
Feinstaubmessung Warstein
Überschreitungen
des Grenzwertes für
Feinstaub / PM10.
(Stand 27.03.2012):
10 Tage
>= 50 µg/m³
(01.01.2012-30.03.2012)
Achtung: Maximal 35 Tage. Seit 2010 geändertes Messverfahren. Die Werte werden aufgrund des neuen Referenzverfahrens nicht mehr täglich, sondern erst nach Laborverifizierung mit einer 4-6 wöchigen Verspätung veröffentlicht.
Überschreitungen 2006:
65 Tage > 50 µg/m³.
2007 keine Messung.
2008 keine Messung.
Überschreitungen 2009
33 Tage > 50 µg/m³.
(nachträglich korriert,
zuvor 38 Tage).
Seit 09/2009 Sprinkleranlage
vor dem Messcontainer: